Änderungsantrag zu GRDrs 527/2017 (Rote Wand)

Wir beantragen:

Die Grundstücksvergabe in GRDrs 527/2017 wird nur nach dem Erbbaurecht vollzogen, eine Vermarktung die den Verkauf der Flächen ermöglicht wird ausgeschlossen.

Die Verwaltung ändert die entsprechenden Passagen in der GRDrs 527/2017.

Begründung: erfolgt mündlich