Wir beantragen, der Gemeinderat beschließt in seiner übernächsten Sitzung § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 23.Januar 2025 folgendes:
- Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart lehnt die Kappung der Gäubahn ab.
Begründung:
Die für April 2026 geplante Unterbrechung und der teilweise Rückbau der Gäubahn ist für den weiteren Baufortschritt von Stuttgart 21 nicht erforderlich. Stuttgart 21 kann auch nach Aussage der Deutschen Bahn mit nur kleineren Änderungen im Bauablauf mit einer intakten Gäubahn-Verbindung bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu Ende gebaut werden. Dazu kommt, dass alle bisherigen Rechtsgutachten zum Ergebnis kommen, dass so eine kalte Teilstillegung einer internationalen Magistrale rechtlich nicht zulässig wäre.
Die für 2026 geplante Abhängung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof würde aber 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Gäubahn von der Schiene aufs Auto und Flugzeug drängen. Die Vorstellung, Reisende aus dem Süden Baden-Württembergs, aus der Schweiz und Norditalien mit Umsteigezielen wären bereit, in Stuttgart Vaihingen aus den Fern- und Regionalzügen in schon heute überfüllte S-Bahnen umzusteigen und dann noch ein weiteres Mal im Stuttgarter Hauptbahnhof, widerspricht jeder Erfahrung. Alle wissen_ Die Abhängung der Strecke in Stuttgart Vaihingen, knapp 16 Kilometer vor dem Hauptbahnhof würde zu einem weiteren Anstieg des Auto- und Flugverkehrs auf dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung von Stuttgart Richtung Bodensee, Schweiz und Norditalien führen.
Stuttgart übernimmt mit dem Erhalt der Gäubahn und der durchgehenden Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof Verantwortung für einen funktionierenden und attraktiven Schienenverkehr im Land Baden-Württemberg. Die Menschen entlang der Gäubahn haben ein Recht auf eine durchgehend befahrbare Strecke, die auch über die Landesgrenzen hinaus bedeutsam ist.
Der geplante jahrelange Zwangsumstieg im Falle einer Kappung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen ist vermeidbar. Die Gäubahn darf nicht abgehängt werden, die Kappung muss verhindert werden. Die Gäubahn darf und wird nicht sieben Jahre lang abgehängt werden.
All diese Aussagen und Begründungen stammen von einem Parteitagsbeschluss der Grünen Baden-Württemberg, sind Aussagen vom stellvertretenden Fraktionssprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel, vom CDU Fraktionschef im Landtag und mutmaßlichen Spitzenkandidaten der CDU Baden-Württembergs für die nächste Landtagswahl, Manuel Hagel, sowie vom parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion und mutmaßlichen Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg für den Bundestag, Thorsten Frei. Es wird Zeit, dass Stuttgart anerkennt, dass die Kappung der Gäubahn weder auf kommunaler Ebene, Kreisebene, Landesebene oder Bundesebene vermittelbar ist.