Wir beantragen:
Die Verwaltungsspitze antwortet nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart innerhalb von sechs Wochen den Antrag „SWSG berichtet über geplante Mieterhöhungen“ (Nr. 75/2024 vom 14.03.2024)
Begründung:
„Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Auf dieses Verfahren haben sich Verwaltungsspitze und Gemeinderat geeinigt. Nur leider hält die Verwaltungsspitze diese Vereinbarung ziemlich zuverlässig nicht ein. Seit knapp 40 Wochen warten wir auf eine Reaktion auf unseren Antrag vom 14. März 2024. Innerhalb von sechs Wochen hat nach Rechtslage eine Antwort zu erfolgen. Wir erwarten, dass bis Mitte Januar 2024 schriftliche Antworten auf unseren Antrag vorliegen.