Wir beantragen:
- eine Berichterstattung am 23. April 2024 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) durch Vertreter:innen des Energie Baden-Württemberg (EnBW) und der Verwaltungsspitze zum Stillstand auf dem EnBW-Areal am Stöckach / Hackstraße.
- Die EnBW berichtet, was sie in den vergangenen 369 Tagen unternommen hat um das Projekt voranzubringen?
- In welchen Etappen plant die EnBW die versprochenen bezahlbaren Mietwohneinheiten auf dem Areal fertigzustellen?
- Die Verwaltungsspitze und die EnBW berichten, wie das leerstehende Areal zur temporären Unterbringung z.B. von Geflüchteten genutzt werden kann.
- Verwaltungsspitze und EnBW äußern sich über den Stand der Dinge, warum die Verkaufsverhandlungen bislang nicht vorangekommen sind.
- Die Verwaltungsspitze legt dar, in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 Baugesetzbuch – analog zum einstimmig beschlossenen Verfahren auf dem Eiermann Campus (GRDrs 965/2023) – für das EnBW-Stöckach-Areal umgesetzt werden könnte.
Begründung:
Am 20. April 2023 verkündete der Energiekonzern EnBW, das Projekt „Der neue Stöckach“ in der Stuttgarter Hackstraße werde „vorerst pausiert“. Man wolle jedoch die Projektpause nutzen „um den Bebauungsplan konsequent weiterentwickeln“ zu wollen, so der Konzern in seiner Pressemitteilung. Als Grund führte das börsennotierte Energieunternehmen an, die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt hätten sich verschlechtert und die „Wirtschaftlichkeit“ sei „in Frage“ gestellt.
Das zeigt einmal mehr, dass Stadtentwicklung nicht privaten Investoren zu überlassen ist, sondern eine kommunale Aufgabe. Ebenso ist es nicht kommunale Aufgabe, privatwirtschaftlich organisierten (und damit gewinnorientierten) Investoren, den Planungsgewinn in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags durch die Schaffung von neuem Baurecht in den Rachen zu werfen.
Das Warten, „(…) bis sich die Lage auf dem Immobilienmarkt erholt hat“ kann sich die Stadt Stuttgart nicht leisten. Dringend benötigter, dauerhaft bezahlbarer Wohnraum muss im Bestand auf dem Areal schnellstmöglich realisiert werden – eine falsche Rücksichtnahme auf wankelmütige Energiekonzerne ist an der Stelle fehl am Platz. Wenn die EnBW nicht in der Lage ist, dort schnellstmöglich dauerhaft leistbaren Mietwohnraum im großen Stil zu realisieren, muss die Kommune eingreifen und mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach Baugesetzbuch den Stillstand vor Ort beenden. Im Gegensatz zur EnBW kann die Kommune auf dem Areal in zentraler Lage ohne Zeitverzug 600 bis 800 bezahlbare Mietwohnungen realisieren. Ein Jahr Stillstand ist lange genug – es wird Zeit zu handeln!