Jeden Leerstand für die Unterbringung von Geflüchteten nutzen

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltungsspitze ermittelt das Potential von leerstehenden Büroräumen für Wohneinheiten und für die Unterkunft von Geflüchteten.
  2. Die Verwaltungsspitze beendet die Zweckentfremdung von leerstehende Büroräume (z.B. leerstehenden W & W-Areal am Feuersee) und nutzt diese für die Unterbringung von Geflüchteten.
  3. Die Verwaltungsspitze prüft das Bollwerk Areal (green roof office) für die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten.
  4. Die Verwaltungsspitze prüft, ob und wie lange eine vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten den Einzug der Verwaltung in das Bollwerkareal verschiebt.
  5. Die Stadt geht mit allen Bezirksvorsteher:innen und den Bezirksbeirät:innen in Gespräche, um Potentiale beim Leerstand zu erfassen.
  6. Leerstände werden z.B. über Belegungsrechte, Zweckentfremdungssatzung Geflüchteten und auch Mietenden zur Verfügung gestellt.
  7. Die Verwaltungsspitze spricht mit den Trägern von Waldheimen und kirchlichen Einrichtungen, um vorübergehende Potentiale für die Unterkunft von Geflüchteten zu ermitteln und der Nutzung zu zuführen.
  8. Die Verwaltungsspitze prüft, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Wohnungen und Büros für die Unterbringung von Geflüchteten polizeirechtlich zu beschlagnahmen.

 

Begründung:

Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe und wird auch in den nächsten Jahren in Stuttgart weiterhin Thema sein. Menschen fliehen vor den Kriegen und zukünftig auch verstärkt aufgrund des Klimawandels, der das Leben in manchen Regionen dieser Welt unmöglich macht.

Ganz klar ist aber, dass die Belegung von Sport- und Versammlungshallen nicht die Lösung sein kann solange es noch Leerstand, leerstehende Büroräume und weitere Potentiale in Stuttgart gibt. Damit die Aufgabe der Unterbringung von Geflüchteten kurz- und auch langfristig gelingen kann, müssen wir strukturell Leerstand angehen. Es kann nicht sein, dass mit Aktionen, wie die Ankündigung Turnhallen zu belegen, Geflüchtete gegen das berechtigte Interesse der Schüler:innen auf Sportunterricht ausgespielt werden. Bevor auch nur irgendeine Turnhalle belegt wird, müssen erst alle anderen Möglichkeiten, über die die Stadt verfügt, ausgenutzt werden.

So brechen auf dem Büromarkt die Neuvermietungen ein. In Stuttgart ist der Absturz besonders dramatisch und hat sich in den vergangenen Monaten sogar noch beschleunigt. Nachdem die Vermietungen im ersten Quartal um rund die Hälfte geschrumpft waren, beträgt der Rückgang im Halbjahresvergleich sogar fast drei Viertel.

In den Randlagen um Stuttgart sind in den letzten Jahren die Leerstände deutlich gestiegen. Noch problematischer sind aber die versteckten Leerstände. Die Firmen zahlen brav die Miete, die Büros sind aber inzwischen verwaist. Eine Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hat ergeben, dass hier deutschlandweit ein Potenzial für bis zu 235.000 neue Wohneinheiten besteht. Diese Potentiale für Stuttgart müssen erkannt und genutzt werden. Denn letztendlich findet mit dem Leerstand von Büroräumen in Gewerbegebieten eine Zweckentfremdung statt, da in Gewerbegebieten auch Geflüchtete vorübergehend untergebracht werden können. In Gewerbegebieten können, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 nach Baugesetzbuch 246 Absatz 10, auch Unterkünfte für Geflüchtete sein. Ein gutes Beispiel sind dafür auch das leerstehenden W & W-Areal am Feuersee, welches für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden kann. Eine weitere Möglichkeit besteht bei einer Prüfung des Bollwerk Areals. Da die Stadt dieses bereits mietet, kann hier notfalls schnell eine Unterbringung von Geflüchteten stattfinden.

Außerhalb Deutschlands werden die Erkenntnisse über den Leerstand von Büroräumen bereits genutzt und diese immer mehr zu Wohnraum umgebaut. Auch der Bund hat dieses Potential nun in seinem 14-Punkte-Plan für den Wohnbau erkannt und eine Förderung aufgenommen, die diese Umwandlung unterstützt.

Um weitere Leerstände in den einzelnen Bezirken erfassen zu können, geht die Stadtverwaltung auf alle Bezirksvorsteher:innen und die Bezirksbeirät:innen zu. Diese kennen in ihren Bezirken die Leerstände und können diese benennen. Die Leerstände können daraufhin über die Zweckentfremdungsatzung oder auch über Belegungsrechte wieder Mieter:innen und auch Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden.

Waldheime und auch kirchliche Einrichtungen können einen Teil zu der vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten. Deswegen soll sich die Verwaltung mit den Trägern der Einrichtungen in Verbindung setzen, um Potentiale zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Bevor die Verwaltungsspitze es auch nur in Erwägung zieht, Turn- und Sporthallen mit Geflüchteten zu belegen, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden, dieses zu verhindern. Dafür soll die Verwaltungsspitze prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Landespolizeigesetz eine Beschlagnahmung von Leerstand ermöglicht, und wie dies in Stuttgart umgesetzt werden kann.