Begründung/Erläuterung:
Mit der Einführung des Integrationsmanagements wurde im Jahr 2018 zur Qualitätssicherung das Case-Management als Standard in der sozialen Betreuung eingeführt. Mit der starken Zunahme der Zahl an Geflüchteten nehmen auch die Themen in der Beratung zu. Zudem ist eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden im Bereich Integrationsmanagement zu verzeichnen. Um in diesem Kontext den Beratungsstandard zu sichern, sind fortlaufende Fortbildungen erforderlich. Neben stetigem Wissenstransfer ist eine enge Vernetzung mit den Regeldiensten relevant für die bedarfsorientierte Begleitung der Geflüchteten. So kann in Kooperation der Hilfesysteme untereinander und durch laufende Weiterbildung die Integration der Geflüchteten durch professionelle Fachkräfte ganzheitlich begleitet und vorangetrieben werden.
Wir beantragen:
Für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 20.000 EUR/Jahr für die Schulung der Integrationsmanager:innen.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
|
Schulung Integrationsmanager
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
20 | 20 | 0 | 0 | 0 | ||
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
Schulung Integrationsmanager
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |