Schulung Integrationsmanager:innen

Begründung/Erläuterung:

Mit der Einführung des Integrationsmanagements wurde im Jahr 2018 zur Qualitätssicherung das Case-Management als Standard in der sozialen Betreuung eingeführt. Mit der starken Zunahme der Zahl an Geflüchteten nehmen auch die Themen in der Beratung zu. Zudem ist eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden im Bereich Integrationsmanagement zu verzeichnen. Um in diesem Kontext den Beratungsstandard zu sichern, sind fortlaufende Fortbildungen erforderlich. Neben stetigem Wissenstransfer ist eine enge Vernetzung mit den Regeldiensten relevant für die bedarfsorientierte Begleitung der Geflüchteten. So kann in Kooperation der Hilfesysteme untereinander und durch laufende Weiterbildung die Integration der Geflüchteten durch professionelle Fachkräfte ganzheitlich begleitet und vorangetrieben werden.

Wir beantragen:

Für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 20.000 EUR/Jahr für die Schulung der Integrationsmanager:innen.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Schulung Integrationsmanager

1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

20 20 0 0 0  
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Schulung Integrationsmanager

1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

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