GRDrs 48/2023
- Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramm
Begründung/Erläuterung: Als weiterer Baustein der Personalgewinnungsstrategie soll – wie bereits in der GRDrs 187/2019 angekündigt – ein stadtweites Mitarbeitende-werben-Mitarbeitende-Programm eingeführt werden.
Bei einem Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramm haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder ehemalige Arbeitskolleg:innen für offene Stellen bei der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zu empfehlen. Kommt es zu einer Einstellung, erhält dieser Mitarbeitende eine Geldprämie für seine Empfehlung. Ein solches Programm hat den Vorteil, dass das jeweilige Netzwerk des Mitarbeitenden als Quelle für potenzielle Mitarbeitende genutzt wird. Aufgrund des eigenen beruflichen Werdegangs, haben die meisten Menschen ein gutes Netzwerk im eigenen Berufsfeld auf das zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, Talente anzusprechen, die gar nicht oder nur passiv auf Jobsuche sind und durch eine Empfehlung zu einer Bewerbung motiviert werden. So werden alle Mitarbeitenden motiviert, selbst als Recruiter:innen für ihre Arbeitgeberin tätig zu werden.
Neben der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden können durch Mitarbeiter:innen-werben-Mitarbeiter:innen-Programme außerdem Recruitingkosten eingespart werden, da Mehrfachausschreibungen und die Anzahl an Ausschreibungen auf externen Kanälen reduziert werden. Auch die Inanspruchnahme von Personaldienstleistern kann vermindert werden. Außerdem wird die Zeit bis zur Einstellung (sog. Time-to-hire) verkürzt.
Um einen erfolgversprechenden Anreiz zur Anwerbung zu setzen, soll eine Prämie in Höhe von 1.000 € brutto pro erfolgreicher Anwerbung ausgezahlt werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Gewinnungsquote beim Einsatz eines Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramms fallen 2024 und 2025 jeweils die u. g. Kosten für Prämien bei erfolgreicher Anwerbung sowie Kosten für eine entsprechende Software und stadtinterne Bewerbung des Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programms an.
Wir beantragen: Stellenbedarf: 1 Stelle in A 12 bei 10-5.1 (lfd. Nr. 830) und Sachkosten: 720.000 € brutto/jährlich für 2024 und 2025
5 Strategiewandel im Recruiting
Begründung/Erläuterung: Das Aufspüren interner Talente, das Sensibilisieren von Führungskräften, wie man heute und in Zukunft Talente anzieht und bindet, gewinnt im Rahmen der Personalstrategie stark an Bedeutung. Der klassische Rekrutierungsprozess sollte mit Blick auf eine zukunftsfähige Form konzeptionell betrachtet und ggf. pilothaft erprobt werden.
Recruiting ist ein Handwerk, das nicht jede:r kann. Es benötigt heute Fähigkeiten, die man vor zehn Jahren noch nicht brauchte. Das erfordert möglicherweise strukturelle Veränderungen im Bereich des Recruitings, die unter Berücksichtigung der Anforderungen der Landeshauptstadt konzeptionell zu erarbeiten sind.
Bislang suchen Ämter und Eigenbetriebe solitär nach ihren Talenten, eine stadtinterne Vermittlung von Talenten oder ein abgestimmtes Recruiting finden aufgrund der dezentralen Strukturen nur sehr untergeordnet statt. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts erfordert jedoch mehr Professionalität im Umgang mit den wenigen verbliebenen wertvollen Talenten.
Wir beantragen: Stellenbedarf: 2 Stellen in A 12 bei 10-5.1 (lfd. Nr. 855)
6 Personalgewinnung in Spitzenpositionen
Begründung/Erläuterung: Die Besetzung von Spitzenpositionen (z. B. Amtsleitungen) erfolgt auf Wunsch des Gemeinderats zunehmend mit der Unterstützung eines externen Personalberaters. Bei der Auswahl und Ansprache geeigneter Personalberatungsgesellschaften (inkl. Vergabeanfrage) ist eine Unterstützung der Fachbereiche seitens des Haupt- und Personalamts erforderlich. Daneben sollen für schwierig zu besetzende Spitzenpositionen mittelfristig stadtinterne Kompetenzen und Netzwerke nach Außen aufgebaut werden, um selbst aktiv auf mögliche Kandidat:innen zuzugehen.
Die Verwaltung schlägt vor je 80.000€ für 2024 und 2025 hierfür bereit zu stellen.
Wir beantragen: Stellenbedarf: 2 Stellen in A 12 bei 10-5.1 (lfd. Nr. 820)