Förderung des Mittagstisches in sozialen Einrichtungen

Begründung/Erläuterung:

Mit der GRDrs 83/2023 „Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen“ wurde ein günstiges Essen für die Besucher:innen ermöglicht, indem pro ausgegebenem Essen ein Zuschuss gezahlt wurde, um den Preis pro Essen zu senken. Davon profitieren die Besucher:innen direkt. Es besteht aber der Bedarf an einer dauerhaften Förderung von Mittagstischen in Form einer Pauschale, die auch jene Kosten des Trägers berücksichtigt, die durch das Anbieten des Mittagstisches entstehen (z. B. in der Zubereitung und Ausgabe der Essen). Das Mittagstischangebot ist ein zentrales Element von Treffpunkten im Quartier wie Stadtteilhäusern, Stadtteil- und Familienzentren sowie Begegnungsstätten für Ältere. Über das Essen hinaus hat der Mittagstisch wichtige soziale Funktionen: Er ist Türöffner für Kontakt und Begegnung und macht es möglich, die Einrichtung unverbindlich kennenzulernen und durch den persönlichen Kontakt mögliche Hemmschwellen abzubauen. Über den Mittagstisch werden genauso einsame Senior:innen wie Ein-Eltern-Familien erreicht. So kann ein unterstützendes Netzwerk aus Menschen in ähnlichen Lebenssituationen oder über Generationen hinweg geknüpft werden. Gleichzeitig kann Menschen in anderen Lebenssituationen zwanglos begegnet werden. Am Mittagstisch entsteht auch das Gespräch mit Mitarbeitenden der Einrichtungen. Dabei werden häufig Bedarfe der Familien, Senior:innen und anderer Besucher:innen sichtbar. Diese können in neue Angebote einfließen oder eine Vermittlung der Besucher:innen in andere Unterstützungsangebote anstoßen. Das Mittagstischangebot übernimmt im Bereich der Altenhilfe außerdem eine Funktion der Tagesstruktur, ist ein Baustein im Vor- und Umfeld von Pflegebedürftigkeit, sichert das Leben in der eigenen Häuslichkeit und vermeidet oder verzögert damit den Umzug in eine Pflegeeinrichtung.  Unter diesen Umständen kann es für Einzelne fatal sein, wenn sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht am Mittagstisch teilnehmen können.

Die neue Förderung des Mittagstisches in Stadtteilhäusern, Stadtteil- und Familienzentren sowie Begegnungsstätten für Ältere (einschl. PLUS) liegt daher im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart und trägt zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (Keine Armut), Nr. 2 (Kein Hunger) und Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei, indem allen Besucher:innen ein allgemein günstiges und für Bonus-Card-Inhaber:innen nochmals vergünstigtes gesundes Essen angeboten werden kann.

Wir beantragen:

  1. Die Förderung des Mittagstisches für vom Jugendamt geförderte Stadtteil- und Familienzentren (PLUS) sowie Stadtteilhäuser ab dem Jahr 2024 mit insgesamt 380.500 EUR pro Jahr (171.500/Jahr EUR können aus bisherigen Mitteln für die Förderung des Mittagstisches gedeckt werden. 209.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung benötigt).
  2. Die Förderung ab dem Jahr 2024 für die vom Sozialamt geförderten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten mit 607.000 EUR pro Jahr (100.000 EUR/Jahr können aus dem bestehenden Förderbudget für Mittagstischförderung gedeckt werden. 507.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung benötigt)
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Förderung des Mittagstischs Sozialamt / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 507 507 507 507 507  
Stadtteil- und Familienzentren; Jugendamt 51F00006 82 82 82 82 82  
Stadtteilhäuser; Jugendamt 51F00041 10 10 10 10 10  
Finanzbedarf Summe SA 507 507 507 507 507  
Finanzbedarf Summe JA 209 209 209 209 209  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Stat. Mittagstischförderung des Sozialamts / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 100 100 100 100 100  
Stadtteil- und Familienzentren; Jugendamt 51F00006 152,5 152,5 152,5 152,5 152,5  
Stadtteilhäuser; Jugendamt 51F00041 19 19 19 19 19