GRDrs 48/2023
- Benefits und Incentives für Mitarbeitende
Begründung/Erläuterung: Auf dem Arbeitsmarkt erhalten neben einer angemessenen Gehaltszahlung zusätzliche freiwillige Leistungen von Arbeitgeber:innenseite immer höhere Relevanz. Um eine der größten und herausforderndsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung – die Bindung von qualifiziertem Personal adäquat zu bewerkstelligen ist es für die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) unerlässlich, auch hinsichtlich der zusätzlichen Vorteile (Benefits) und Anreize (Incentives) für Mitarbeitende wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein. Weitere kreative und lebensweltnahe Angebote sollten geschaffen werden, um auf dem Arbeitsmarkt zu überzeugen. Die nachkommende Generation an Fachkräften legt besonders großen Wert auf die Vereinbarkeit von Freizeit, Familie und Beruf. Rückmeldungen aus der Belegschaft nach verstärkten Angeboten dieser Art ebenso wie Erfahrungen aus Bewerbungsgesprächen und Berufsmessen zeigen, dass diese „Balance“ für viele von vorrangiger Bedeutung bei der Stellensuche und Karriereplanung ist.
Neben diesen notwendigen neuen Aufgaben der Arbeitgeber:innenattraktivität hat das Sachgebiet „Serviceleistungen für Mitarbeitende“ (10-5.2) bereits in den letzten Monaten und Jahren einen stetigen Zuwachs weiterer Aufgaben verzeichnet. Insbesondere die Themen „Wohnen für Mitarbeitende“ und „Innerbetriebliche Mobilität“ gehören dabei zu den Aushängeschildern des Bereichs „Benefits und Incentives“, müssen kontinuierlich weiterentwickelt werden und erfordern daher eine stetige inhaltliche und konzeptionelle Auseinandersetzung mit den neuen Themen vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen.
Wir beantragen: Stellenbedarf: 2,6 Stellen in A 12 (lfd. Nr. 865) und 1 Stelle in EG 9a bei 10-5.2 (lfd. Nr. 870) sowie eine fachliche Leitung in A12 (lfd. Nr. 715); Sachkosten: 1.500.000 € für 2024 und 2.000.000 € für 2025
- Erweiterung der Ehrung städtischer Jubiläen
Begründung/Erläuterung: Neben den Jubiläumsgaben für die im öffentlichen Dienst geleistete Zeit ehrt die Stadt Stuttgart ihre Mitarbeitenden mit Jubiläumsleistungen für die im städtischen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis erbrachte Zeit. Diese Form der Wertschätzung ist wichtig zur langfristigen Bindung sowie als Zeichen der Wertschätzung für die Verbundenheit zur Arbeitgeberin Stadt Stuttgart. Jedoch stehen die derzeitigen Gaben nicht im Verhältnis zur Lebensleistung der Mitarbeitenden. So erhalten Jubilarinnen und Jubilare bei 25-jähriger Zugehörigkeit zur Stadt derzeit beispielsweise 100 Euro brutto. Zudem berücksichtigen die seit langem bestehenden Regelungen die veränderten Arbeitsmarktbedingungen, wie z. B. deutlich häufigere Jobwechsel, nicht.
Sowohl eine höhere Frequenz der Ehrungen, als auch eine deutliche Erhöhung der Jubiläumszuwendungen ist erforderlich, damit dieses Instrument auch weiterhin die beabsichtigte Wirkung erzielt.
Bereits ohne die vorgeschlagenen Änderungen wurden in den vergangenen Jahren durch eine signifikant steigende Mitarbeitendenzahl ein starker Anstieg in den Fallzahlen der Jubiläen verzeichnet. Bereits jetzt ist mit dem vorhandenen Personal die Fallbearbeitung kaum mehr adäquat und vor allem termingerecht sicherzustellen. Eine zuverlässige Bearbeitung der Jubiläen und insbesondere eine Ausweitung der Jubiläumsleistungen ist daher nur mit zusätzliche Ressourcen möglich.
Wir beantragen: Stellenbedarf: 0,5 Stellenanteile in EG 8 bei 10-5.2 (lfd. Nr. 860) und Sachkosten: 400.000 € für 2025
- Nachhaltiges und attraktives Angebot in der Essensversorgung der Mitarbeitenden
Begründung/Erläuterung: Für alle Mitarbeitenden, die aufgrund der Lage nicht von der Versorgung durch städtische Kantinen profitieren können, existiert bislang das Angebot der subventionierten Essensmarken. Aufgrund sehr bürokratischer Vorgaben der Finanzbehörden ist eine neue Konzeption für die Essensversorgung dieser Mitarbeitenden erforderlich. Dazu gehört unter anderem die Marktanalyse und Bewertung möglicher Systeme der Essensversorgung auf Umsetzbarkeit für die Landeshauptstadt Stuttgart. Nach Entscheidungsfindung ist die Implementierung und Kommunikation des neuen Systems erforderlich. Hierfür wird für die Zeitdauer von drei Jahren eine Stelle zur Konzeption und Implementierung eines Nachfolgesystems für die Essensmarken benötigt.
Wir beantragen: Stellenbedarf: Stelle in A12 bei 10-5.2, befristet bis 31.12.2026 (lfd. Nr. 890)