Stadtweite Maßnahmen zur Personalfürsorge, Personalbindung und zur Unterstützung des Personalmanagements

  1. Interims- und Qualitätsmanagement als Unterstützungseinheit in personellen Krisensituationen (IQM) GRDrs 48/2023

Begründung/Erläuterung: Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie vielfältig und krisengeprägt die Erwartungen und Aufgaben an den Personalbereich gestellt wurden. Beginnend mit der Corona-Pandemie, gefolgt von dem Krieg in der Ukraine, Energiekrisen, kurzfristige politische Entscheidungen mit massiven Auswirkungen auf die Kommunen etc. Dabei ist eine zeitkritische Erarbeitung von passgenauen Lösungen erforderlich, um die Aufgabenerfüllung zu sichern. Diese disruptiven Entwicklungen haben zahlreiche Fachbereiche der Stadtverwaltung überfordert, so dass kurzfristig sogenannte Task-Forces eingerichtet wurden. Die nach klassischen Maßstäben bemessenen Personalbereiche der Stadt konnten diesen Anforderungen überwiegend nur unzureichend oder unter Zurückstellung anderer funktionskritischer Aufgaben genügen.

Der Aufbau einer Einheit erfahrener Sachbearbeiter*innen, die u. a. in verschiedensten Krisensituationen wie in jüngster Vergangenheit vermehrt aufgetreten, sollen vor Ort in den Personalstellen der Fachämter einspringen, Support leisten bzw. den Dienstbetrieb aufrechterhalten. Neben dieser Aufgabe wird ebenfalls eine zielgerichtete Einarbeitung in diesem Bereich unterstützt werden, damit eine funktionierende Personalverwaltung wieder etabliert werden kann.

Wir beantragen: Stellenbedarf: 5 Vollzeitstellen (A 12) stadtweit, angedockt bei 10-5.1 (lfd. Nr. 385)

  1. Arbeitsplatzmanagement „städtische Mitarbeitende“

Mitarbeitende die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von unauflösbaren Konflikten nicht weiter auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden können, sind an anderen Stellen möglicherweise eine gewinnbringende Unterstützung. Auch im Rahmen der Fürsorgepflicht und die arbeitsrechtliche Anspruchserfüllung der Mitarbeitenden ist ein fachbereichsübergreifendes Management von Personalfällen erforderlich, um die Arbeitskraft der Betroffenen bestmöglich für die Stadt Stuttgart zu erhalten.

Zur passgenauen, erfolgreichen und nachhaltigen Vermittlung von Mitarbeitenden in schwierigen Konstellationen bedarf es zunächst eines ständig aktuellen Überblicks über die sehr zahlreichen offenen Stellen und deren Profile in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben. Darüber hinaus ist es wichtig die Mitarbeitenden und die Fachbereiche auf dem Weg hin zu einem neuen Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen. Auch hier sei auf den Antrag 134/2023 verwiesen, die eine gezielte Vermittlung von befristet Beschäftigten wünscht.

Wir beantragen: Stellenbedarf: 1 Vollzeitstelle (A 12) bei 10-5.1 (lfd. Nr. 840)