Begründung/Erläuterung:
GRDrs 625/2023
Das Frauenberatungs- und Therapiezentrum Fetz e.V. wurde 1991 gegründet. Es bietet psychologische Beratung und therapeutische Gespräche von Frauen für Frauen* an. Die Ratsuchenden werden als Expertinnen für die je eigene Lebenssituation wahrgenommen. Im Fokus der Unterstützung steht die Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung schon vorhandener eigener Lösungskompetenzen.
Das Angebot gliedert sich in drei Arbeitsbereiche:
- Allgemeine psychologische Beratung und Therapie für Frauen*
- Beratung und Information nach Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen (Frauennotruf)
- Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen* und Mädchen*
1 Steigende Nachfrage nach Beratungen:
Das Fetz Frauenberatungszentrum hatte 2022 über 1400 Beratungskontakte mit Frauen nach Gewalt (telefonisch, persönlich, per Mail, Online). Die Beratungsanfragen steigen seit der me-too-Kampagne gerade bei jungen Frauen kontinuierlich an. Auch im Bereich Beratung für Frauen mit Behinderung haben wir vermehrte Nachfragen. Wenn sie keine zeitnahe und verlässliche Hilfe finden, kann dies verheerende Folgen für das weitere Leben der Betroffenen haben.
2 Zu lange Wartezeiten führen zu Folgeschäden
Leider warten Frauen zu Krisenthemen wie PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) und anderen Gewaltfolgen durchschnittlich drei bis vier Monate, bis sie einen ersten Termin erhalten. Depressionen, Ängste, psychosomatische Beschwerden, Schlaflosigkeit, Schmerzen sind nicht selten die Folge. Viele Betroffene ziehen sich zurück und werden familiär, sozial und beruflich geschädigt.
3 Präventions- und Fortbildungsarbeit kaum möglich
Die bedarfsgerechte Präventions- und Fortbildungsarbeit ist mit der bisherigen personellen Ausstattung nicht möglich, ohne die Akutversorgung der Frauen nach Vergewaltigung zu gefährden.
4 Istanbul-Konvention nur unzureichend erfüllt (Art. 15 und 13)
In Art. 15 der Istanbul-Konvention wird ausdrücklich die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Berufsgruppen gefordert, die mit Opfern und Tätern von Gewalt gegen Frauen* zu tun haben. Obwohl die Fortbildungsnachfrage von Behörden, Polizei, Institutionen, Vereinen, Betrieben in Stuttgart sehr groß ist, kann die Forderung in Art.15 der Istanbul-Konvention mit den wenigen Personalstellen im Fetz nicht umgesetzt werden. Auch Clubs und Veranstalter*innen, die regelmäßig Expertise erfragen, um die Sicherheit von Frauen* zu erhöhen, können nicht immer Schulungen erhalten.
Verbesserung der Situation nur durch eine bessere Personalausstattung möglich
Das Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V. benötigt eine 100% Stelle insbesondere auch für die erweiterte Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um sexualisierter Gewalt an Frauen* präventiv zu begegnen. Geplant sind Fortbildungen und Schulungen verschiedener Berufsgruppen zum respektvollen Umgang mit Betroffenen sowie zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Inhalte der Stelle im Einzelnen:
- Schulungen im medizinischen Bereich
- Fortbildungen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für Behörden, Institutionen, Betriebe und Vereine
- Erarbeitung von Schutzkonzepten für Vereine
- Sensibilisierung von Sozialarbeiter*innen
- Sensibilisierung der Polizei im Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen*
- Schulungen von Clubs und Veranstalter*innen zu sicherem Nachtleben für Frauen*
- Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
Wir beantragen:
Der Aufwand von jährlich 39.000 EUR wird ab 2024 zuzüglich jeweils 2 % Personalkostensteigerung ab 2025 ff. im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke beantragt.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
Personalkostenzuschuss an Fetz e.V.; THH 810 -Kontengruppe 43100; OB-CG | 39 | 39,8 | 40,6 | 41,4 | 42,2 | |
Finanzbedarf | 39 | 39,8 | 40,6 | 41,4 | 42,2 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |