Istanbul-Konvention umsetzen – Stelle für OB-ICG schaffen

Begründung/Erläuterung

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ist auch bekannt als „Istanbul-Konvention“. 2011 wurde somit ein völkerrechtlicher Vertrag, mit verbindlichen Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen* und gegen häusliche Gewalt, ausgearbeitet. Für die städtische Abteilung Chancengleichheit (OB-ICG) ergeben sich daraus wichtige Aufgaben zur Umsetzung mit Koordinierungs- und Steuerungsfunktion.

Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne der Istanbul Konvention umfasst wesentlich mehr als Gewalt innerhalb von Partnerschaften. Sie beinhaltet darüber hinaus strukturelle und digitale Gewalt, körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum, einschließlich Vergewaltigung, anzeigenunabhängige Spurensicherung, sexuelle Belästigung, Nachstellung/Stalking, Zwangsverheiratung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM/C) sowie Wohnungslosigkeit und Armut von Frauen.

Zudem braucht es die Entwicklung von vernetzten, interdisziplinären Konzepten zum Schutz, zur Verfolgung und zur Prävention unter Einbeziehung aller beteiligten Institutionen.

Die Koordinierungsstelle vertritt den intersektionalen Ansatz, der Mehrfachdiskriminierungen und unterschiedliche Bedarfe von Frauen* von Anfang an mitdenkt. Die Koordinierungsstelle begleitet die Evaluation des Prozesses, der Datensammlung und wissenschaftlichen Forschung zur Istanbul-Konvention.

Hinweis:

Die Verwaltung hat im Stellenplan (sog. Querliste lfd. Nr. 2500) und in der „Grünen Liste“ (Amtsbereich 810, S.17) für die Kommunale Kriminalprävention (KKP) eine Stelle unter dem Titel „Istanbul-Konvention“ befürwortet. Das ist zu begrüßen, aber es muss betont werden, dass hier der Fokus auf präventive Maßnahmen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum liegt. Wie oben beschrieben, gehen die Rechtsnormen und Zielsetzungen der Istanbul-Konvention jedoch weit darüber hinaus, weswegen eine Stelle bei OB-ICG unbedingt erforderlich ist.

Wir beantragen:

Die Schaffung einer unbefristeten Vollzeitstelle für Sachbearbeiter:in EG 13 TVöD (66.900 €/Jahr)

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisationseinheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu
225 1,0   OB-ICG Sachbearbeiter:in TVöD

EG 13

   

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)