Begründung/Erläuterung:
Mittel für die Personalwerbung sind – angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels aufgrund soziodemografischer Entwicklungen sowie gestiegenen Anforderungen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht – für die zukünftige Sicherstellung des Dienstbetriebs im Sozialamt unerlässlich. Die vergangene Entwicklung der Kosten für Personalwerbung war 2020: 210 TEUR, 2021: 187 TEUR, 2022: 257 TEUR
Die Zahl an Stellenausschreibungen stagniert auf hohem Niveau. Hintergründe sind insbesondere:
- die Schaffung von zusätzlichen Stellen, vor allem im Flüchtlingsbereich/Wohngeld, sowie Ermächtigungen durch den GR,
- hohe Fluktuation dadurch, dass sich das Stellenangebot einschließlich der Stellenbewertungen, bei anderen Städten, Gemeinden bzw. im sonstigen öffentlichen Dienst stark verbessert hat,
- demografische Entwicklung,
- Elternzeiten (Neubesetzungen i. d. letzten Jahren vielfach mit Nachwuchskräften),
- teilweise Mehrfachausschreibungen mangels geeigneter Bewerbungen.
Die vorhandenen Mittel werden regelmäßig überschritten, daher bedarf es einer Aufstockung in Höhe von weiteren 122.000 Euro jährlich.
Wir beantragen:
Im DHH 24/25 werden für das Sozialamt (THH 500) zusätzlich 122.000 € jährlich für Personalwerbung eingestellt, um die Funktionsfähigkeit des Amtes auch für die Zukunft sicherzustellen.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | SUMME TEUR |
2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
Mittel für Personalwerbung TeilHH 500 | 610 |
122 | 122 | 122 | 122 | 122 | |
Finanzbedarf | 610 | 122 | 122 | 122 | 122 | 122 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |