Mittel für Personalwerbung – Zukunft des Sozialamts sichern

Begründung/Erläuterung:

Mittel für die Personalwerbung sind – angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels aufgrund soziodemografischer Entwicklungen sowie gestiegenen Anforderungen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht – für die zukünftige Sicherstellung des Dienstbetriebs im Sozialamt unerlässlich. Die vergangene Entwicklung der Kosten für Personalwerbung war 2020: 210 TEUR, 2021: 187 TEUR, 2022: 257 TEUR

Die Zahl an Stellenausschreibungen stagniert auf hohem Niveau. Hintergründe sind insbesondere:

  • die Schaffung von zusätzlichen Stellen, vor allem im Flüchtlingsbereich/Wohngeld, sowie Ermächtigungen durch den GR,
  • hohe Fluktuation dadurch, dass sich das Stellenangebot einschließlich der Stellenbewertungen, bei anderen Städten, Gemeinden bzw. im sonstigen öffentlichen Dienst stark verbessert hat,
  • demografische Entwicklung,
  • Elternzeiten (Neubesetzungen i. d. letzten Jahren vielfach mit Nachwuchskräften),
  • teilweise Mehrfachausschreibungen mangels geeigneter Bewerbungen.

Die vorhandenen Mittel werden regelmäßig überschritten, daher bedarf es einer Aufstockung in Höhe von weiteren 122.000 Euro jährlich.

Wir beantragen:

Im DHH 24/25 werden für das Sozialamt (THH 500) zusätzlich 122.000 € jährlich für Personalwerbung eingestellt, um die Funktionsfähigkeit des Amtes auch für die Zukunft sicherzustellen.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr. SUMME
TEUR
2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Mittel für Personalwerbung TeilHH 500
610
122 122 122 122 122  
Finanzbedarf 610 122 122 122 122 122  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)