Infopoint Sozialleistungen

Begründung/Erläuterung:

GRDrs 840/2023

Energiepreise, Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die hohe Inflationsrate stellt insbesondere Menschen mit geringen Einkommen und Leistungsempfänger:innen der Rechtskreise SGB II und XII vor große Herausforderungen. Noch schwieriger ist die Situation für die Menschen, die aus Scham, Unkenntnis oder Überforderung durch bürokratische Beantragungsverfahren, gar keine Sozialleistungen beantragen und erhalten. Die Nicht-Leistungsempfänger:innen können z. T. aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten, z. B. ihre Nebenkosten bzw. Nachzahlungsforderungen nicht mehr bezahlen und werden so zu Leistungsberechtigten.

Das Phänomen der „verdeckten“ Armut wurde bereits vor dem Ukraine-Krieg wissenschaftlich untersucht. Knapp ein Drittel der Berechtigten hätte bereits vor der Energiekostenkrise, Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II gehabt, nahmen diese jedoch nicht in Anspruch. Hinzu kommen Haushalte, die hinsichtlich der eigenen Anspruchsberechtigung verunsichert sind.

Angesichts dieser verdeckten Armut und der Not vieler Stuttgarter Einwohner:innen beabsichtigt die Sozialverwaltung, auf Initiative des Gemeinderats, die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle mit dem Titel „Infopoint Sozialleistungen“, die niederschwellig berät und einen erleichterten Zugang ins soziale Hilfesystem ermöglicht. Die Einwohner:innen Stuttgarts sollen hierdurch eine geeignete Ansprechstruktur erhalten, die unterstützt und klärt, ob Sozialleistungen zur Verbesserung der individuellen Situation beantragt werden können.

Der Antrag zur Weiterführung des vorerst als Pilotprojekt angelegten „Infopoint Sozialleistungen“ über den 31.12.2025 hinaus wird auf Basis einer Evaluation dem Gemeinderat zur Entscheidung im Rahmen des HH 2026/27 vorgelegt.

Die Federführung liegt beim Jobcenter, das den Infopoint Sozialleistungen gemeinsam mit dem Sozialamt umsetzt. Der Infopoint Sozialleistungen soll in einer zentralen städtischen Liegenschaft eingerichtet werden., Da die Stadtverwaltung gegenwärtig über keine freien Raumkapazitäten verfügt, die für den „Infopoint Sozialleistungen“ geeignet sind, soll das Amt für Liegenschaften entsprechend beauftragt werden.

Es werden 8,00 Vollzeitkräfte für das neue Sachgebiet „Infopoint Sozialleistungen“ beim Jobcenter in der Abteilung Grundsatz und Recht gebündelt. Die Leitung ist vorläufig dem Jobcenter zugeordnet, die Sachbearbeitung mit jeweils 3,50 VZK dem Sozialamt und dem Jobcenter. Die Organisation kann nach Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation angepasst werden.

Im „Infopoint Sozialleistungen“ werden Einwohner*innen dahingehend niedrigschwellig beraten, auf welche existenzsichernden Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe bzw. zweckgebundenen Sozialleistungen – Wohngeld) ein persönlicher Anspruch bestehen könnte. Es wird geprüft, auf welche Sozialleistung im Einzelfall (vorrangig) ein Anspruch besteht.

Vorgesehen sind im Pilotbetrieb 1,00 VZK Leitung und 7,00 VZK Sachbearbeitung. Es wird davon ausgegangen, dass mit dieser Personalausstattung der für die ersten zwei Jahre geschätzte Output möglich sein wird.

Eine Vollzeitkraft würde damit rund 240 Ratsuchende pro Jahr in den Bereichen SGB II und SGB XII und zusätzlich eine nicht bezifferte Zahl Ratsuchender für den Bereich Wohngeld beraten und unterstützen. Es handelt sich um eine Einheitssachbearbeitung mit großer Bandbreite, von der noch nicht abschließend angegeben werden kann, welche Aufgaben wie oft und in welcher Tiefe bearbeitet werden müssen.

Der Aufgabenkatalog der Sachbearbeitung wird vorläufig nach EG 9c TVöD, die Aufgaben der Leitung nach EG 11 TVöD bewertet.

Soweit Sozialleistungen anderer Leistungsträger vorrangig in Betracht kommen (Arbeitslosengeld, BAföG, Kinderzuschlag, Rente u. a.) werden die Einwohner*innen an die zuständige Behörde niedrigschwellig weitervermittelt (Agentur für Arbeit, Familienkasse oder andere). Bei Bedarf unterstützt der „Infopoint Sozialleistungen“ bei der Terminvereinbarung oder durch die Einbindung aufsuchender Sozialdienste.

Wir beantragen:

  1. Zur Implementierung des Infopoints Sozialleistungen für das Jahr 2024 000€ und für das Jahr 2025 24.000€ in den Haushalt einzustellen.
  2. 7,0 Vollzeitkraftstellen (EG 9c) für die Sachbearbeitung und 1,0 Leitungsstelle (EG 11) für den Pilotbetrieb des Infopoints zu schaffen.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Offener Bereich Mobiliar / THH 290, KGr. 42210 10 0 0 0 0  
Offener Bereich IT-Ausstattung / THH 290, KGr. 42210, 42310 11 0 0 0 0  
Offener Bereich IT lfd. Wartung /THH 290, KGr. 42510 2 2 0 0 0  
Öffentlichkeitsarbeit / THH 290, KGr. 42510 8 7 0 0 0  
Externe Evaluation / THH 290, KGr. 44310 15 15 0 0 0  
Finanzbedarf 46 24 0 0 0  

Nachrichtlich:

Interne Mietaufwendungen (durchschnittlich berechnet): 179 TEUR p. a.

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

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Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024 2025 später
Leitung Infopoint, EG 11 TVöD 1,00    
Sachbearbeitung Infopoint, EG 9c TVöD 7,00