Begründung/Erläuterung:
Am 1. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die Einsetzung des Bürgerrats Klima (GRDrs 708/2022) beschlossen. Der Bürgerrat Klima hat ab dem 4. März 2023 sechs Mal getagt und in seiner letzten Sitzung am 17. Juni 2023 eine Reihe von Empfehlungen an den Gemeinderat beschlossen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Vorschlägen des Bürgerrats Klima sollten dem Gemeinderat am 29. September 2023 in den Ausschuss für Klima und Umwelt präsentiert werden. Dies geschah nicht. Stattdessen wurden die Stellungnahmen der Verwaltung am 2. Oktober 2023 an einige Stadträt:innen verschickt.
Angesichts der Dringlichkeit des Themas Klimaschutz erwarten wird von der Verwaltung, dass sie aufführt, wie viele personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Empfehlungen zusätzlich benötigt werden, damit in den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 über die Vorschläge abgestimmt werden kann.
Im Bereich der Mobilitätswende halten wir folgende Vorschläge für relevant:
Empfehlung 1:
Wir empfehlen, dass die entsprechenden Zuständigen bei der Stadt Stuttgart bis zum Jahr 2026 (oder schnellstmöglich) die Machbarkeitsstudie für 12 Radialverbindungen und den City-Ring umsetzen. Dabei soll die Durchgängigkeit der Radwege gewährleistet sein. Wenn möglich, sollen die Radwege vom Fuß- und PKW-Verkehr baulich getrennt werden. Das ist uns wichtig, weil damit die Attraktivität und Sicherheit für Rad- und Fußverkehr erhöht wird.
Empfehlung 3
Wir empfehlen, dass die Stadt Stuttgart drei neue Superblocks bis (idealerweise) Ende 2025 plant und umsetzt. Das ist uns wichtig, um die Lebensqualität im betroffenen Gebiet zu verbessern und den Verkehr zu beruhigen. Durch eine Verkehrsstrukturplanung sollen geeignete Zonen und Umsetzungsformen analysiert werden. Durch Umgestaltung des Straßenraums soll mehr und sicherer Raum für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, sowie mehr Platz für Grünflächen geschaffen werden.
Empfehlung 4
Wir empfehlen, dass Stuttgart jährlich 5% der Parkplätze entlang der Straßen reduziert und umgestaltet, je nach Bedarf z.B. in Radwege, Begrünung oder Begegnungsorte für ein besseres Stadtklima.
Empfehlung 5
Wir empfehlen, dass das Team Parkraummanagement bzw. das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart eine „Gebührenordnungsreform nach Grundfläche des Fahrzeugs“ bis Ende des Jahres 2024 (in jedem Fall so schnell wie möglich) unternimmt, damit Parkraum in der Stadt reduziert wird. Die Maßnahme soll folgende Komponenten umfassen:
- a) Die Parkkosten auf öffentlichem Raum sollen abhängig vom Flächenverbrauch der Fahrzeuge erhoben werden. Als Preisrahmen schlagen wir einen Grundbetrag i.H.v. 365 €/ Jahr für eine Fahrzeugfläche von 5m2 (Größe eines Smarts) vor. Auf größere Autos sollten höhere Gebühren entfallen. Die Erhöhung sollte zeitlich gestaffelt erfolgen, um Akzeptanz für die Maßnahme aufzubauen und den Umstieg auf andere Verkehrsträger zu ermöglichen.
- b) Preisvorschlag: 5€/Stunde (in niedrigster Preisstufe), ebenfalls nach Fahrzeuggröße gestaffelt. Für Auswärtige soll der doppelte Preis gelten. Hintergrund: Anwohner*innen bzw. Stuttgarter*innen sollen weniger zahlen als Menschen von außerhalb.
- c) Von den Gebührenerhöhungen sollten Gewerbetreibende und soziale Dienste ausgenommen werden.
- d) Mit den Einnahmen soll der umwelt- und klimafreundliche ÖPNV subventioniert werden sowie ein sozialer Ausgleich für untere Einkommensgruppen und Familien finanziert werden, z.B. in Form eines „Sozialtickets“, welches Mehrkosten abfedert. Finanziert werden soll dies dank der Mehreinnahmen der Stadt durch Maßnahme a).
Empfehlung 6
Das kostenpflichtige Parken soll auf ganz Stuttgart ausgeweitet werden. Die Stadt soll dafür digitale Schnittstellen zwischen Zulassungsstelle und Parkraumbewirtschaftung schaffen. Das Handyparken (via App) sollte möglichst zum Standard werden. Kontrolleur*innen sollten Kfz-Kennzeichen digital erfassen und kontrollieren können. Das Zahlen des Parktickets anhand des eigenen Kennzeichens sollte auch digital möglich sein. Es sollte Anwohnerparkflächen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet geben. Bei der Beantragung des Anwohnerparkscheins sollte die Fahrzeugfläche erfasst werden. Der Grundbetrag fürs Anwohnerparken sollte höher/teurer sein als ein ÖPNV-Monats- bzw. Jahresticket. Außerhalb von Anwohnerparkflächen ist der volle Parkpreis (gestaffelt nach Flächenverbrauch) zu entrichten. Für Fahrzeuge ohne Anwohnerparkausweis für das Stuttgarter Stadtgebiet ist die doppelte Parkgebühr zu entrichten.
Empfehlung 7
Wir empfehlen zu prüfen, ob in sämtlichen Parkhäusern und an allen Stellplätzen im Straßenraum (auch in Außenbezirken) eine Bewirtschaftung durch die Stadt selbst möglich ist, um über die Parkgebühren Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen und damit das Parkraummanagement in Stuttgart besser steuern zu können.
Empfehlung 8
Wir empfehlen eine weitere Prüfung, den Lasten- und Warenverkehr (kleine/ mittelständische Unternehmen, aber auch Parkdienste etc.) mit Förderprogrammen zu unterstützen, sodass die Flotte sukzessiv auf Batterie-Fahrzeuge umgestellt werden kann. Dabei sollen alle Verantwortlichen zusammen diskutieren und ein Förderprogramm entwickeln.
- Förderprogramm bis 2027, 50% der Flotte sollen aus batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen bestehen (Anreize schaffen, um schneller Akzeptanz und Umsetzung zu realisieren, z.B. Kfz-Steuer senken/ Versicherungen reduzieren)
- Bis 2035 100% der Flotte sollen aus batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen bestehen (ggf. mit reduzierter Förderung)
Zusätzlich empfehlen wir, dass die Stadt Stuttgart Vorbildcharakter zeigt und alle Dienstwagen-Fahrzeuge auf vollelektrische batteriebetriebene Fahrzeuge umstellt.
Wir beantragen:
- Die Verwaltung legt dar, welche personellen und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerrats Klima (GRDrs 656/2023 bzw. 958/2023) zusätzlich benötigt werden. Zudem legt die Verwaltung dar, welche Mehreinnahmen durch eine mögliche Umsetzung der Vorschläge entstehen würden. Konkret wollen wir die Stellungnahme der Verwaltungsspitze zu den Vorschlägen mit den Nummern 1,3,4,5,6, und 8.