Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe besser finanzieren

Begründung:

GRDrs. 331/2023

Die Träger (Sozialdienst katholischer Frauen, Evangelische Gesellschaft, Ambulante Hilfe und Caritasverband) der Stuttgarter Tagesstätten für wohnungslose Menschen nach SGB XII, § 67ff, sehen sich gezwungen, aufgrund großer Defizite und längst nicht mehr ausreichender Finanzierung höhere Zuschüsse im Doppelhaushalt 2024/25 zu beantragen. Ganz besonders dringlich ist die Verbesserung der Finanzierung der Personalkosten in den Tagessstätten.

Die bisherige Finanzierung basiert auf städtischen Richtlinien, die älter als 20 Jahre sind und die den Anforderungen der Tagesstätten längst nicht mehr Rechnung tragen. Bisher versuchten die Träger über einen hohen Einsatz von Spenden die Defizite zu bewältigen, kommen hiermit aber massiv an ihre Grenzen. Mit der Verwaltung konnte zwar ein Antrag zur Akzeptanz der Kosten für Lebensmittel und Instandhaltung auf den Weg gebracht werden, denn beide Kostenfaktoren waren bislang unberücksichtigt geblieben. Allerdings gab es keine Einigung hinsichtlich der Verbesserung der Personalkosten.

Die Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe weisen komplexe Problemlagen auf, viele sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, nicht wenige kommen aus gewaltgeprägten Lebensumständen, manche sind dazu traumatisiert. Alle leben in materiellen Mangelsituationen unterhalb des Existenzminimums. Dazu kommt, dass diese Menschen häufig auch isoliert sind. Die Tagesstätten bieten hier eine gewisse Normalität und demzufolge auch gesellschaftliche Teilhabe, nicht nur die Bereitstellung der lebensnotwendigen Grundversorgung.

Zu 1) Aufgrund der Kostensteigerungen können diese Aufwendungen nicht wie bisher kostendeckend über Spenden und Einnahmen über den Verkauf refinanziert werden.

Zu 2) Aufgrund der starken Inanspruchnahme der Räumlichkeiten wird eine Instandhaltungspauschale benötigt, um die anfallenden Ausgaben für Ersatzbeschaffungen anteilig abzudecken. Die Ausstattung in den Tagesstätten unterliegt einer hohen Abnutzung. Es handelt sich hierbei um Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Haushaltsgeräte und Mobiliar wie Stühle, Tische, Schränke und Polster.

Wir beantragen:

Wie in GRDrs 331/2023 formuliert, die Verbesserung der Finanzierung der vier Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe:

  1. Förderung Lebensmittel

160 Tsd. € jährlich zusätzlich

  1. Pauschale für Ersatzbeschaffungen

29 Tsd. € jährlich zusätzlich