Wir beantragen:
1. Bericht über die Auslastung der Trinkwasserversorgung in Stuttgart bei Trockenheit im übernächsten zuständigen Ausschuss.
2. Die Verwaltung erlässt eine Satzung, die ein Verbot bei Trockenheit und Hitze für folgendes vorsieht:
o die Befüllung von Pools mit Trinkwasser, die mehr als 300 Liter fassen
o das Gießen von Wiesen und Rasen mit Trinkwasser
o die Wäsche von Gegenständen mit Trinkwasser mit Hochdruckreinigern (z.B. Treppen, Autos, Gartenhäusern, Fassaden etc.) auf privaten Grundstücken
Begründung:
Stuttgart befindet sich in einem Wassermangelgebiet. Bereits jetzt gibt die Stadtspitze Pressemitteilungen (vom 21.6.2023) heraus, die auf die „gestressten Bäche“ hinweist und eine Wasserentnahme mit Geldbuße bestraft. Und zwar aus folgendem Grund: „Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose, wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen, stirbt unweigerlich ab.“
Dies gilt im Kleinen für die gestressten Bäche, wie auch im Großen für unsere Wasserversorgung. Der Dürresommer 2018 mit Spitzenverbräuchen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung und anstehende Erneuerungsinvestitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur haben die Frage aufgeworfen, inwieweit die Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Seit 2002 haben wir zudem keine grundwasser-neubildungsreichen Jahre mehr in Baden-Württemberg gehabt.
Das bestehende Verteilungsnetz des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung stößt an heißen Sommertagen schon jetzt an Grenzen. Darüber hinaus haben etliche Kommunen für ihre Wasserversorgung kein zweites Standbein. Das heißt, sie können bei Ausfall der Wasserversorgung die Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleisten.
Das Ungerechte dabei ist, dass Menschen mit großem Einkommen – aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten und ihren Pools in ihren Gärten – wesentlich mehr Wasserressourcen verbrauchen, als Menschen mit geringem Einkommen. Menschen mit geringem Einkommen haben weder einen Pool, den sie befüllen, noch einen Rasen, den sie mit Trinkwasser gießen könnten und auch kein Auto.
Aber natürlich sind private Pools und bei größter Hitze grüne Rasen, auch unabhängig vom Einkommen, aufgrund des Klimaerwärmung und des Wassermangels nicht mehr vertretbar. Aufgrund dessen fordern wir, im übernächsten zuständigen Ausschuss einen Bericht über die Trinkwasserversorgung bei Hitze und Trockenheit. Zudem für diese Zeiträume ein Verbot unnötiger Wasserverschwendung!
Beispiele von Städten für ein Poolverbot:
· Bad Königshofen
· Untereisesheim
Quellen:
Urban water crises driven by elites’ unsustainable consumption: https://www.nature.com/articles/s41893-023-01100-0
Sichere Trinkwasserversorgung trotz Klimawandel – wie resilient sind unsere Systeme und wo besteht Handlungsbedarf? : 32. Trinkwasserkolloquium, 20.02.2020. Stuttgart : Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart ISWA. Aufgerufen unter: https://elib.uni-stuttgart.de/handle/11682/10816