Seit viel Jahren werden in Stuttgart Geflüchtete aufgenommen, versorgt und betreut. Der Stuttgarter Gemeinderat hat zur Unterbringung von Geflüchteten den sogenannten „Stuttgarter Weg“ beschlossen. Hierbei soll der gesetzliche Auftrag zur Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten mit einem humanitären Ansatz verbunden werden, der einen „menschlichen und sozial-verträglichen Umgang“ mit Geflüchteten zum Inhalt hat. Konkret hat sich Stuttgart dafür entschieden, Geflüchtete dezentral, möglichst in allen Stadtbezirken unterzubringen „in neu gebauten Unterkünften ebenso wie in angemieteten oder städtischen Wohnobjekten. Soweit irgend möglich vermeiden wir in Stuttgart Massenunterkünfte.“
Mit Beginn des Ukraine-Kriegs kommt es zunehmend zu Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach Deutschland – und auch nach Stuttgart. OB Frank Nopper teilte nun mit, dass aufgrund der Anzahl an ukrainischen Geflüchteten, eine Unterbringung in Massenunterkünften wie Sporthallen nicht zu vermeiden sei. Dass Stuttgart wegen der jahrzehntelangen verfehlten Wohnungs- und Bodenpolitik nicht auf eine steigende Anzahl Schutzbedürftiger vorbereitet ist, ist ein großes Versäumnis der Vergangenheit, das rechtfertigt aber nicht ein Abrücken vom „Stuttgarter Weg“.
Verwaltungsspitze und Gemeinderat müssen nun Konsequenzen daraus ziehen und mehr Liegenschaften und Grundstücke in ihren Besitz bringen. Bürogebäude, Freiflächen, auf denen beispielsweise Systembauten aufgestellt werden können versetzen die Stadt in die Lage, kurzfristig und mit hohem Tempo auf eine steigende Zahl an Schutzsuchenden reagieren zu können. Es kann nicht angehen, dass die Verwaltungsspitze einseitig von grundlegenden Prinzipien des Stuttgarter Wegs abrückt.