Wir beantragen:
- Die Schaffung der notwendigen strukturellen und personellen Voraussetzungen, damit Stuttgart das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichen kann. Die Verwaltung untersucht hierfür die notwendigen Personal- und Sachmittel und stellt diese – samt eines Vorschlags für eine Gesamtorganisationseinheit „Klimaschutz und Klimaanpassung“ – bis zum Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 dem Gemeinderat vor.
Begründung:
Einer der zentralen Ergebnisse der Untersuchung der Unternehmensberatung McKinsey für die Stadt Stuttgart zur Klimaneutralität 2035 ist in folgendem Satz zu lesen: „Für das zentrale Management der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen muss eine geeignete Querschnittsorganisation aufgebaut und die notwendigen Kompetenzen sichergestellt werden“. Ferner sehen die Unternehmensberater:innen in einer überarbeiteten Organisation das „Stärkste Mandat für die Umsetzung der Dekarbonisierung“ und ein „erhebliches Potenzial für Nutzung von Synergien“.
Die Verwaltungsspitze hatte sich in der Vorlage zur Generaldebatte Klimaschutz am 20. Januar 2022 (GRDrs 25/2022) zu den organisatorischen Auswirkungen noch gar nicht geäußert, gleichwohl sie in Sachen Klimawandel von „(…) einer der größten und komplexesten Herausforderungen (…)“ der Menschheit spricht. Aus unserer Sicht ist es in diesem Zusammenhang nicht stimmig, dass diese Herausforderung ohne eine strukturelle und personelle Neuaufstellung in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung vonstattengehen kann. In der aktuellen Vorlage begnügt sich die Verwaltungsspitze mit der „Herstellung klarer Verantwortlichkeiten und Berichtstrukturen in der Stadtverwaltung“ – angesichts dieser gigantischen Herausforderungen von Klimawandel und Klimaanpassung ist dies deutlich zu wenig.
Wir erwarten bis zum Nachtragshaushalt, dass die Verwaltungsspitze ein Konzept vorlegt, wie Stuttgart die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 organisatorisch, strukturell und personell bewerkstelligen kann.