Foto: Roland Hägele

Zielbeschluss: Alle Entscheidungen des Gemeinderats stehen ab sofort unter Klimavorbehalt Änderungsantrag zu GRDrs 397/2022 „Klimaneutralität 2035“

Wir beantragen:

  • Der Gemeinderat verpflichtet sich ab sofort, alle klimarelevanten Entscheidungen unter einen Klimavorbehalt zu stellen. Das bedeutet:
  1. Alle Projekte, die noch keinen Bau- oder Umsetzungsbeschluss haben, müssen mit den entsprechenden Klimafolgekosten dargestellt werden. Mit diesem Instrument soll sichergestellt werden, dass vor der Entscheidung die Auswirkungen auf das Klima bekannt sind. Einen jährlichen Bericht nach Sektoren über den Ausstoß von CO2-Emissionen (und deren klimaschädlichen Äquivalenten), der jeweils zeitnah dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wird.
  2. Alle Projekte die nicht von sich aus klimaneutral sind, oder deren Klimafolgen nicht an anderer Stelle kompensiert werden können, werden nicht realisiert.

Begründung:

Wenn Stuttgart bis 2035 klimaneutral sein will, müssen alle klimarelevanten Entscheidungen unter einen Klimavorbehalt gestellt werden. Wir schlagen vor, dass Baumaßnahmen ab einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro nur realisiert werden, wenn die Klimafolgen über den Lebenszyklus von Herstellung, Betrieb und Entsorgung kompensiert werden können. Damit hätte der Gemeinderat auch im Bausektor ein effektives Instrument des Klimaschutzes geschaffen, was bei der Erreichung des Klimaneutralitätsziels wichtig und notwendig ist.
Zur Verdeutlichung, wie hoch die Emissionen von (teils) bereits beschlossen Projekten ist, fordern wir eine CO2-Bilanzierung der Verwaltungsspitze über geplante und realisierte Bauprojekte – aufgeschlüsselt nach direkten und indirekten Emissionen. Damit soll verdeutlicht werden, dass so manches Großprojekt in Stuttgart im Sinne des Klimaschutzes umgeplant werden muss oder notfalls auch entfallen muss. Hilfreich wäre hier eine umfassende CO2-Bilanz (aufgeteilt nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3) für folgende Großprojekte zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen: Interimsoper, Opernsanierung, ein möglicher Abriss-Neubau der Hanns-Martin-Schleyer-Halle, ein Neubau des Lindenmuseums, ein Neubau einer neuen Konzerthalle, ein Neubau eines Kultur- und Kongresszentrums, ein Ausbau der Langtunnelvariante an der Friedrichswahl, die Langtunnelvariante der sogenannten Filderauffahrt, die Langtunnelvariante des Nord-Ost-Rings, der Pfaffensteigtunnel. Wenn eine Bilanzierung dieser Vorhaben vorliegt, dürfte deutlich werden, dass vieles davon allein aus Gründen des Klimaschutzes nicht realisiert werden kann.