Mehrarbeit bei städtischen Mitarbeitenden nicht verfallen lassen

Wir beantragen:

Die jährliche Mehrarbeit von städtischen Mitarbeitenden wird grundsätzlich ohne Antrag auf das Folgejahr übertragen.

Zudem beantragen wir einen Bericht im Personalbeirat zu folgenden Fragestellungen:

  1. Wie viel jährliche Mehrarbeit und Überstunden sind jeweils in den Jahren 2021 und 2020 bei den städtischen Mitarbeitenden angefallen?
  2. Wie viel jährliche Mehrarbeit und Überstunden sind jeweils in den Jahren 2021 und 2020 bei den städtischen Mitarbeitenden in Führungspositionen angefallen. Bei dieser Gruppe bitte differenzieren nach Führungskräften mit und ohne Teilzeitvertrag?
  3. Wie viel jährliche Mehrarbeit ist jeweils in den Jahren 2021 und 2020 verfallen?
  4. Wie viel jährliche Mehrarbeit ist jeweils in den Jahren 2021 und 2020 in Führungspositionen verfallen?
  5. Wie viele städtische Mitarbeitende stellten einen Antrag für einen Übertrag der Mehrarbeit Ende 2021 und 2020?
  6. Wie viele städtische Mitarbeitende haben Ihre Mehrarbeitszeit verfallen lassen, aufgrund dessen, dass sie keinen Antrag auf Übertrag der Mehrarbeit gestellt haben?
  7. Wurden Anträge auf Übertrag der Mehrarbeit explizit abgelehnt? Wenn ja, warum?

 

Begründung:

Im Personalbeirat am 15.03.2022 wurde ein „Aktueller Bericht zu Führung in Teilzeit“ vorgestellt. Zu diesem Bericht findet sich auch ein Beitrag in dem Monatsheft „Statistik und Informationsmanagement“ unter dem Titel „Führung in Teilzeit als Zukunftsmodell?“. Hier wird dargestellt, dass bei knapp 43 Prozent der befragten Teilzeitführungskräfte regelmäßig Überstunden erforderlich sind. Wie im Personalbeirat am 15.3.2022 geklärt wurde, handelt es sich hierbei aber nicht um angeordnete und damit extra bezahlte „Überstunden“, sondern um Mehrarbeit. Hier stellt sich nun die Frage, wie viel Mehrarbeit tatsächlich bei den Mitarbeitenden der LHS Stuttgart anfällt.

Wenn wir weiterhin als attraktive Arbeitgeberin, auch für Mitarbeitende in dem Modell Führung in Teilzeit gelten möchten, müssen wir hier den Interessen der Mitarbeitenden Rechnung tragen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass Mehrarbeit ohne Antrag auf das nächste Jahr übertragen werden.