Wir beantragen:
- Die Finanzierung einer 100%-Geschäftsführungsstelle für den Verein „Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.“ in Vollzeit, Eingruppierung TVÖD SUE 18, Stufe 4
(Kosten: ErgHH 2022 44.000, 2023 45.200)
Begründung:
Jahrzehntelange, engagierte, hochqualifizierte Arbeit in der Kindertagesbetreuung stößt mit immer umfangreicheren Aufgabe an die Grenzen des Ehrenamts. Das macht eine finanzielle städtische Förderung der Geschäftsführung nötig. Kindertagespflege ist ein unerlässlicher Baustein in der Kinderbetreuung, auch aufgrund des großen Mangels an städtischen Kita-Plätzen.
Der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart ist als Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt und verfügt seit 1978 über fundierte Erfahrung in allen Belangen der Kindertagespflege. Der Verein leistet ausgezeichnete Arbeit und hat frühzeitig Qualifizierungen für Tagesmütter entwickelt und durchgeführt. Er übernahm mit der Forderung nach einem Qualifikationsnachweis für die Tätigkeit als sog. „Tagesmutter“ bereits zu Beginn der 90er Jahre eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet. Die Stadt Stuttgart verlangte im Gefolge dessen mit etwas Zeitverzögerung 1999/2000 einen Qualifikationsnachweis für die Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Im Laufe der Zeit sah sich der Verein und vor allem die Geschäftsführung immer mehr und umfangreicheren Aufgaben gegenüber: Akquise von Tagespflegepersonen und Pflegeeltern, Öffentlichkeitsarbeit, Begleitung von Betreuungsverhältnissen, Finanzplanung und –management, Online-Angebote von Qualifizierungskursen im Zuge des Corona-Lockdowns u.v.m. Die Leitung wurde bisher rein ehrenamtlich vom Vorstand geleistet doch durch die Zunahme an Leitungsaufgaben müssen inzwischen Teile der Fachberatung dafür aufgewendet werden.
Der Verein erfüllt als besonderes Qualitätsmerkmal die Kombination aus kontinuierlicher Kursbegleitung und Fachberatung. Damit wird die Kindertagespflegeperson durch ein optimales Netz aus fachlicher Beratung und Begleitung unterstützt und es gewährleistet eine fachlich fundierte und umfassende Betreuung der Kinder gemäß dem Qualifizierungskonzept Kindertagespflege Baden-Württemberg. Das muss für das 2022 anvisierte Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich der nach §76 SGB VIII ein zentrales Qualitäts- und Entscheidungskriterium sein. (s.a. GRDrs 587/21 und GRDrs 945/21).