Wir beantragen:
- x Stelle(n) Betriebsmediziner:in EG 15 (Umsetzung DGUV* 2 von 2012), AKR-AGS-1 lfd Nr. 320
- x Stelle(n) Assistenzkraft EG 6 für o.g. Stelle, AKR-AGS-1, lfd. Nr. 325
- 1,0 Stelle Sachbearbeitung A 10, Verwaltungsaufgaben für DGUV 2, AKR-AGS-1, lfd. Nr. 330
- 4,5 Stellen Psychosoziale Beratung EG 11, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.1, lfd Nr. 335
- 1,0 Stelle Leitende:r Psychosoziale Beratung EG 13, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.1, lfd Nr. 340
- 0,5 Stelle Sekretär:in EG7, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.1, lfd Nr. 345
- 1,76 Stelle Sachbearbeitung EG 13, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.2, Gebäudemanagement lfd. Nr. 350
- 2,65 Stellen Fachreferent:in BGM EG 13, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.2, lfd. Nr. 355
- 0,5 Stelle Sekretär:in EG 7, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozialberatung, AKR-AGS-2.2, lfd Nr. 360
- X Stellen Fachkraft für Arbeitssicherheit EG 12, AKR-Si, lfd Nr. 370
- 1,0 Stelle Sachbearbeitung EG 10, lfd. Nr. 375
- 1,0 Stelle Informationssicherheitsbeauftragte:r EG 15, AKR-DSB/ISB, lfd Nr. 380
* Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Begründung:
Corona hat die Bedeutung der Arbeits- und Betriebsmedizin, der Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterweisungs- Beratungsbedarf für Beschäftigte deutlich gemacht. Ein Thema, das über viele Jahre eher ein Schattendasein fristete. Gesundheit am Arbeitsplatz ist jedoch auch unabhängig von Pandemien ein wichtiges Thema. Nicht nur aufgrund einer soziodemographisch bedingten Alterung der Belegschaften muss weit mehr Augenmerk gelegt werden auf Gesundheitsprävention und –beratung und Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach schwerwiegenden Erkrankungen geachtet werden. Auch jüngere, besonders vulnerable Kolleg:innen müssen geschützt werden.
Die Fachdienste haben in den vergangenen acht Jahren viele neue gesetzliche und betriebsspezifische Aufgaben und Zuständigkeiten bekommen, die in der Personalausstattung bisher unberücksichtigt sind. Zu nennen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (AsIG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere Arbeitsschutzvorschriften des BMAS sind in Arbeit.
Zu 1, 2,10 und 11) Bei den Positionen handelt es sich um Platzhalteranträge für einen im Jahr 2022 geplanten Projektbeginn zur Fortschreibung des Projekts „Umsetzung der DGUV 2“. AKR-AGS 1 ist der Arbeitsmedizinische Dienst der LHS. Aus seinem Leitbild: „Das Ziel unseres betriebsärztlichen Handelns ist die Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit, Lebens- und Arbeitsqualität der Beschäftigten im betrieblichen Umfeld, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Begleitung von leistungsgewandelten Beschäftigten beim Prozess der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. … Langfristig streben wir ein strukturiertes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystem an, das sich stetig verbessert und die Arbeitsbedingungen des Individuums optimiert.“ Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden bedarf es mehr Personals.
Zu 3) Die Einsatzzeitenberechnung nach DUGV 2 berücksichtigt die Verwaltungsaufgaben nicht. Es findet mit der Vorschrift eine stärkere Einbindung in interne Verwaltungsaufgaben statt, die personell unterfüttert werden muss.
Zu 4, 5 und 6) Diese Stellen sind angesiedelt bei AKR-AGS-2.1 der Betrieblichen Sozialberatung. AKR AGS 2 kooperiert mit den Fachdiensten Arbeitsmedizinischer Dienst (AKR-AGS1) und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (AKR-SI) als auch mit den Abteilungen Personalentwicklung und Ausbildung (10-3) und Personalservice (10-5) des Haupt- und Personalamtes. Dieser Fachdienst agiert stark fachübergreifend und erarbeitet z.B. Präventionskonzepte wie Bewegung und Sport im Betrieb. Die gesamtstädtische Koordination der betrieblichen Gesundheitsförderung liegt bei dem Gesundheitsmanagement und Sozialberatung AKR-AGS 2, das dem Arbeitsmedizinischen Dienst AKR-AGS 1 zugeordnet ist.
Zu 7, 8 und 9) siehe die allgemeine Begründung oben.
Zu 12) Neustrukturierung des zentralen Informationssicherheitsmanagements