Ambulanten Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger im Alltag bereits stellen

Wir beantragen:

Wie in der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023 GRDrs 30/2021 für die Ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen:

  1. Verbesserung der bisherigen städtischen Förderung der 36 bestehenden Betreuungsgruppen für Menschen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen (Priorität Nr. 6)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
75 000 15 000 15 000 15 000 15 000 15 000
  1. 10 zusätzliche Betreuungsgruppen für Personen mit überwiegend körperlichen Einschränkungen (Priorität Nr. 7)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
125 000 25 000 25 000 25 000 25 000 25 000
  1. Erhöhung des bisherigen städtischen Zuschusses zum Besuchsdienst für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen (Priorität Nr. 8)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
200 000 40 000 40 000 40 000 40 000 40 000
  1. Ausbau des Besuchsdienstes für Personen mit überwiegend körperlich bedingten Einschränkungen (Priorität Nr. 9)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
400 000 80 000 80 000 80 000 80 000 80 000
  1. Gewinnung neuer freiwilliger Helfer*innen, 4-jähriges Projekt zur Erarbeitung einer Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit und für die Umsetzung von Maßnahmen (Priorität Nr. 10)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
496 000 121 000 123 000 125 000 127 000

 

  1. Förderung von bis zu 5 Selbsthilfegruppen, in denen sich Demenzkranke in einem frühen Krankheitsstadium treffen können (Priorität Nr. 11)
Gesamt 2022 2023 2024 2025 2026
65 000 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000

Begründung:

Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr Menschen einen erhöhten Pflegebedarf mit einhergehenden kognitiven Einschränkungen haben werden. Hinzu kommt, dass wir in Stuttgart bis zu dem Jahr 2030 2052 zusätzliche Pflegeheimplätze benötigen werden. Da der Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund dieser Situation nicht sichergestellt werden kann, bedarf es Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige/Bezugspersonen.

Zu 1) und 2) Ziel ist es, dass die Betroffenen mit Unterstützung der betreuenden Bezugspersonen, selbstbestimmt leben können. Den Betroffenen wird es dadurch ermöglicht, den Austausch und Kontakt mit Gleichbetroffenen zu pflegen und damit Teilhabe an der Gesellschaft zu erleben.

Zu 3) und 4) Durch die regelmäßigen Besuche kann die soziale Vereinsamung vermindert und depressiven Erkrankungen vorgebeugt werden. Der soziale Kontakt stärkt die Pflegebedürftigen mental. Sie können über ihre Sorgen aber auch über schöne Dinge sprechen und haben durch die Begleitung zu Freizeitaktivitäten Teil am gesellschaftlichen Leben. Eine angemessene Auslagenerstattung soll dazu beitragen, mehr freiwillige Helferinnen und Helfer gewinnen und das Angebot ausbauen zu können.

Zu 5) Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva) möchte in enger Vernetzung mit anderen Anbietern von Unterstützungsangeboten im Alltag für diese Herausforderungen Lösungen finden. Aufgrund der zentralen Funktion der Fachberatung Demenz und der langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit freiwillig Engagierten schlägt die eva die Entwicklung einer Strategie zur Gewinnung neuer freiwillig Engagierter für Angebote in der Altenhilfe vor. Diese Strategie besteht aus zwei wesentlichen Elementen: der Entwicklung neuer Ehrenamtsformate, die die aktuellen Wünsche der Menschen an freiwilliges Engagement berücksichtigen und die Entwicklung von neuen Formen der Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung neuer freiwillig Engagierter. Der Projektzeitraum soll 4 Jahre betragen.

Zu 6) Die Selbsthilfe spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Selbstbestimmtheit und Selbstwirksamkeit von Menschen mit Pflegebedarf. Der Austausch mit Gleichbetroffenen stärkt die Selbsthilfekräfte und trägt zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei.