Krebsberatungsstelle unterstützen – Mietkosten übernehmen

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart fördert die Krebsberatungsstelle in Höhe von 30 000 Euro jährlich (GRDrs 793/21).

(Kosten 2022: 30 000 € // 2023: 30 000 € // 2024: 30 000 € // 2025: 30 000 // € 2026: 30 000 €)

Begründung:

Die Bedeutung ambulanter psychosozialer Beratung für an Krebs erkrankte Menschen ist selbsterklärend und inzwischen auch gesetzlich geregelt worden. Aufgrund der hohen Mietpreise im Ballungsraum Stuttgart reicht jedoch der Sachkostenanteil bei weitem nicht aus, so dass die Weiterförderung der Krebsberatungsstelle durch die Stadt Stuttgart erforderlich bleibt.

Gemäß GRDrs 793/21 wurde die Förderung der Krebsberatung Stuttgart (Träger Krebsverband Baden-Württemberg e.V.) aufgrund des seit Mitte Juli 2021 in Kraft gesetzten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) neu aufgestellt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen übernimmt den Hauptanteil des Förderbetrags, daneben beteiligen sich die privaten Krankenversicherungen zu 7 Prozent an der Förderung. Allerdings wurde die Förderung der Sachkosten von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Damit könnten die Kosten für die Miete nicht aufgebracht werden.