Wir beantragen:
- Die geplanten Mittel für das Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) -Programmjahr 2022 mit einem Volumen von 2 Mio EUR, werden für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für das Programmjahr 2022 umdisponiert.
- Die geplanten Mittel für das Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) -Programmjahr 2023 mit einem Volumen von 2 Mio EUR, werden für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für das Programmjahr 2023 umdisponiert.
Begründung:
Zu 1 & 2)
Dass der Mietwohnungsmarkt in Stuttgart einer der angespanntesten in ganz Deutschland ist, steht außer Frage. In der Vormerkdatei für Wohnungssuchende und Wohnungsvergaben gab es im Jahr 2020 4.634 Vormerkungen, davon waren knapp 3.000 Dringlichkeitsfälle.
Es sollen nach der „Grünen Liste“ der Verwaltung, beginnend ab 2024 bis zum Jahr 2027, insgesamt 6 Mio EUR für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden; dazu soll beginnend ab dem Jahr 2022 bis 2025 dem Stuttgarter Eigentumsprogramm Mittel von 4 Mio EUR zufließen –diese Priorisierung und Mittelbereitstellung zeigt wieder einmal wie wichtig der Verwaltung unter OB Nopper, die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu sein scheint. Ein Eigentumsprogramm in fast der gleichen Höhe ist nicht die Lösung für die dringenden Fälle und Bedürfnisse der Familien, alleinerziehenden, gering oder nicht verdienenden Menschen in Stuttgart.