Wir fragen: Welche personellen und finanziellen Ressourcen in den entsprechenden Ämtern (Tiefbauamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amt für öffentliche Ordnung / Straßenverkehrsbehörde) werden benötigt für die Umsetzung folgender Ziele bis zum Jahr 2030:
- Die Planung und Umsetzung aller Radschnellverbindungen, die in GRDrs 586/2020 untersucht und vorgestellt wurden
- Die Planung und Umsetzung aller 38 geplanten Hauptradrouten (240 Kilometer) nach der aktuellen Version des Radverkehrskonzepts der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Die in Antrag Nr. 76/2019 vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen, neben den Hauptradrouten werde auch „in den Stadtbezirken das Radroutennetz insgesamt weiter verdichtet“.
- Maßnahmen die notwendig sind, „Bis 2030 soll der Anteil des Radverkehrs am Modal Split, bezogen auf den Quell-, Ziel- und Binnenverkehr, auf 25 Prozent der Wege ansteigen“. (Nach dem mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossenen Antrag Nr. 76/2019)
- Wenn der Fahrradverkehrsetat auf 40 Euro pro Einwohner*in pro Jahr steigt: Wie viele Personalstellen muss die Stadtverwaltung in welchen Ämtern schaffen, damit mit dieser Summe auch Maßnahmen für den Fahrradverkehr umgesetzt werden können?
- Die Ausweisung von mindestens einer Fahrradstraße in allen Stadtvierteln sowie wirksame Maßnahmen zur Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs etwa durch Einbahnregelungen oder bauliche Maßnahmen. (siehe Antrag Nr. 76/2019, Nr. 8)
- Die Schaffung von Radparkhäuser, vor Wetter und Vandalismus geschützte Radabstellanlagen oder Radbügel in Wohngebieten, an Verkehrsknotenpunkten und kulturellen, sportlichen oder gastronomischen Zielen aufgestellt (siehe Antrag Nr. 76/2019, Nr. 11)
- Die Umsetzung einer Internetplattform, mithilfe derer störende oder gefährliche Stellen gemeldet werden können (siehe Antrag Nr. 76/2019, Nr. 15)
- Jedes Jahr wird ein Monitoring durchgeführt, das den Stand der Umsetzung und die Akzeptanz in der Bevölkerung dokumentiert. Im Abstand von fünf Jahren ist künftig der Modal Split des Quell-, Ziel- und Binnenverkehrs zu erheben. (siehe Antrag Nr. 76/2019, Nr. 17)
Wir beantragen:
Eine schriftliche Beantwortung aller Fragen bis spätestens zur ersten Lesung des anstehenden Doppelhaushalts.
Begründung: An ehrgeizigen Zielen und Plänen für eine Verbesserung des Fahrradverkehrs in Stuttgart mangelt es nicht. Die überaus engagierte Bürger*innenschaft in Stuttgart, die mit über 35 000 Unterschriften für den Stuttgarter Radentscheid gezeigt haben, welche Bedeutung der Radverkehr für viele Einwohner*innen hat ist ein Zeichen dafür, dass in Stuttgart in Sachen Fahrradverkehr etwas passieren muss. Ein weiteres Beispiel ist Deutschlands größte regelmäßige Fahrraddemo: die Critical Mass hat sich nach erzwungener Corona-Pause zurückgemeldet – jeden ersten Freitag im Monat fahren im Winter hunderte, im Sommer tausende Fahrradfahrer*innen durch Stuttgart und fordern Verbesserungen im Fahrradverkehr. Sowohl der Radentscheid als auch die regelmäßigen Critical Mass Veranstaltungen haben bislang nicht dazu geführt, dass sich sichtbar etwas zum Positiven in Richtung fahrradfreundliche Stadt tut. Dabei hat sich die Stadt selbst mit ihrem Radverkehrskonzept ehrgeizige Ziele gesetzt, der Gemeinderat hat im Februar 2019 mit dem Radentscheid (Antrag Nr. 76/2019) einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem jetzt auch endlich Taten folgen müssen. Angesichts der anstehenden Haushaltsberatungen wollen wir von der Verwaltungsspitze wissen, welche personellen und finanziellen Ressourcen geschaffen werden müssen, um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2030 realisiert zu haben.