Welchen Beitrag hat das `Bündnis für Wohnen´ bei der Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum geleistet?

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung berichtet vor Jahresende 2021 im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats über folgende Sachverhalte:

  1. Eine Bilanz des bisherigen `Bündnis für Wohnen´ seit 2016
  2. Welche Pläne die Verwaltungsspitze über eine Fortsetzung des `Bündnis für Wohnen´ hat
  3. Wie der Gemeinderat bei der Entscheidung über eine Verlängerung des `Bündnis für Wohnen´ eingebunden wird

Darüber hinaus bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen innerhalb der nächsten sechs Wochen (nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats)

  1. Wie viele Wohnungen wurden seit dem Jahr 2016 jährlich über das `Bündnis für Wohnen´ tatsächlich realisiert?
  2. Wie viele Wohnungen sind seit dem Jahr 2016 jährlich im geförderten Wohnungsbau über das `Bündnis für Wohnen´ fertiggestellt worden?
    1. Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen hat davon der soziale Mietwohnungsbau jährlich seit 2016?
    2. Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen haben davon die Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher jährlich seit 2016?
    3. Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen hat das `Preiswerte Wohneigentum´ jährlich seit 2016?
  3. Um wie viele Tage konnte die durchschnittliche Laufzeit der Bauanträge von Mitgliedern des `Bündnis für Wohnen´ im normalen Baugenehmigungsverfahren verkürzt werden?
  4. Wie oft wurde das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ angewendet und zu welchen Laufzeitreduzierungen hat das geführt?
  5. Wie oft wurde bei Wohnraumschaffung in Bestandsgebäuden auf den Nachweis von PKW-Stellplätzen für Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ verzichtet?
  6. Wie viele auslaufende städtische Belegungsrechte an Mietwohnungen wurden verlängert bzw. durch den Erwerb von Belegungsrechten an bislang freien Wohnungen im Bestand der Wohnungsbauunternehmen (einschließlich SWSG) und Baugenossenschaften seit 2016 jährlich ersetzt.
    1. Wie viele davon entfallen seit 2016 jährlich auf die SWSG?
    2. Welche Kosten für die Stadtkasse sind jährlich für den Erwerb von Belegungsrechten entstanden?
    3. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in den mit Belegungsrechten belegten Wohnungen? Wie gestaltet sich die Verteilung der Miete in den Wohnungen mit neu erworbenen Belegungsrecht seit 2016 jährlich?
  7. Auf wie hohe Einnahmen hat die Stadtkasse durch den verbilligten Verkauf von städtischen Grundstücken an Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ seit dem Jahr 2016 jährlich verzichtet?
  8. Wie viele Grundstücke (Angabe in Quadratmeter und jährlich aufgelistet) wurden seit 2016 an Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ verkauft? Wie viele Grundstücke (Angabe in Quadratmeter und jährlich aufgelistet) wurden in Erbpacht vergeben?

Begründung

Das `Bündnis für Wohnen´ hat sich im Juli 2016 gegründet, mit dem Ziel „attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu erhalten bzw. neu zu schaffen, damit Familien mit Kindern und Menschen mit schmalerem Portemonnaie Wohnraum“ anzubieten. Ferner wurde das Ziel ausgegeben: „(…) mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (…)“ ferner haben man sich „(…) die ambitionierte Zielzahl von mindestens 1.800 Neubauten im Jahr, davon 600 im geförderten Wohnungsbau (…)“ gesetzt.

Die Wirkung der Vereinbarungen des `Bündnis für Wohnen´ ist fraglich, aufgrund der weiterhin angespannten Wohnungssituation. So gab es im Jahr 2020 statt der 1800 angestrebten Wohnungen lediglich einen Nettozugang von 924 Wohnungen. Auch konnten nicht ausreichend Sozialwohnungen gestellt werden für die 4634 Suchenden in der städtischen Vormerkdatei.  (siehe Stuttgarter Zeitung: Verlängerung für `Bündnis für Wohnen´. 4.9.2021)

Die Sozialmietwohnungen nehmen insgesamt jährlich ab (außer im Jahr 2019 à 31 Wohnungen Zuwachs). So waren es im Jahr 1992 noch 21 889 Sozialmietwohnungen; im Jahr 2020 waren es dagegen nur noch 14 274. Die Stadt geht in ihrer Prognose bis zum Jahr 2028 von nur noch 13 000 Wohnungen aus. Seit dem Jahr 2010 hat sich Anzahl der Personen, die dringend eine leistbare Wohnung benötigen (Dringlichkeitsfälle) sogar auf 2 909 verdoppelt.

Es kann nicht sein, dass in einer reichen Stadt wie Stuttgart: 1 Personen Haushalte 28 Monate (Deutsch + EU) bzw. 35 Monate (Außerhalb EU) und Familien mit 4 und mehr Personen 24 Monate (Deutsch + EU) bzw. 35 Monate (Außerhalb EU) durchschnittlich in Monaten von Antragstellung an, auf eine Wohnungsvermittlung warten müssen.

Anhand dieser Zahlen stellt sich die Frage, welchen Beitrag das `Bündnis für Wohnen´ seit 2016 bei der Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum überhaupt geleistet hat.