Wir beantragen:
- Die Stadt gründet einen kommunalen Boden- und Wohnbaufonds, für den sukzessive Flächen- und Wohnungsportfolios erworben werden und städtische Gemeindewohnungen im Sozialwohnungsbau auf stadteigenen sowie ggf. neu zu erwerbenden Flächen gebaut werden. Dafür sind im DHH 2020/21 p.a. 150 Millionen € einzustellen. Etwaige Fördermöglichkeiten durch das Land Baden-Württemberg, z.B. über die neue Förderlinie „Wohnungsbau BW – kommunal“, sind von der Verwaltung zu prüfen und vollumfänglich abzuschöpfen.
- 35 Millionen € p.a. im DHH 2020/21 für den Ankauf, Anmietung und Kauf von Belegungsrechten von Wohnungen für Personalwohnungen städtischer Angestellter und Azubis.
- Die Zuschüsse für das Familienbauprogramm und Eigentumsförderung in Höhe von 4 Millionen Euro (TeilHH Nr. 610), die auf der Grünen Liste des DHH 2020/21 der Stadtverwaltung veranschlagt sind, werden umgeschichtet auf den zu bildenden kommunale Boden- und Wohnbaufond.
- Die Zuschüsse für das Familienbauprogramm und Eigentumsförderung in Höhe von 4 Millionen Euro aus der davon-Position „Wohnraumoffensive Stuttgart“ (TeilHH Nr. 610), die auf der Grünen Liste des DHH der Stadtverwaltung veranschlagt sind, werden umgeschichtet auf den zu bildenden kommunale Boden- und Wohnbaufond.
Begründung:
Die Lage am Stuttgarter Wohnungsmarkt ist weiterhin dramatisch. Die Angebots- und Bestandsmieten explodieren und für Normal- und Geringverdiener ist es oft extrem schwierig leistbaren Wohnraum zu finden. Rund 43 Prozent der Mieterhaushalte in Stuttgart gaben 2018 mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete aus, 23 Prozent sogar mehr als 40 Prozent. Auch der Bestand an geförderten Wohnungen ist rückläufig, so ist der Bestand im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf 16 456 gesunken.
Die Zahl der geförderten Sozialmietwohnungen in Stuttgart ist in den letzten zehn Jahren um etwa 3000 Einheiten zurückgegangen. Gab es 1992 noch 21 900 Sozialwohnungen, waren es 2018 nur noch 14 380. Gleichzeitig steigt die Zahl der Haushalte in der Wohnungsvormerkdatei. 4 688 Haushalte waren im Dezember 2018 für eine Sozialmietwohnung vorgemerkt, davon 3018 Dringlichkeitsfälle.
Der Wohnungsmarkt wird beherrscht von institutionellen Anlegern und Immobilienunternehmen, die der Renditesteigerung und nicht sozialer Wohnungsversorgung verpflichtet sind. Daran scheitert der bisherige Weg der Stuttgarter Wohnungspolitik. Der Anteil von Sozialwohnungen am gesamten Wohnungsbestand liegt in Stuttgart bei nur 5,3 Prozent. Vom Einkommen her Anspruch auf einen Wohnberechtigtenschein – und damit auf eine Sozialwohnung – haben jedoch rund 100 000 Mieterhaushalte.
Um soziale Wohnungsversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen, ist weiterhin ein radikaler Kurswechsel erforderlich. Des Weiteren hat die Stadt seit Jahren ein Personalmangel. Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist die Wohnungsfrage für die Berufsentscheidung ein nicht unbedeutendes Kriterium. Deshalb muss die Stadt das Wohnungsportfolio an eigenen Personalwohnungen deutlich ausweiten
Die notwendigen Finanzmittel sind aus Rücklagen, Anlagevermögen und/oder Kreditermächtigung darstellbar.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)