Höhere Förderung von sozialem Wohnungsbau

Wir beantragen, einen Bericht der Verwaltungsspitze in der übernächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses zu folgendem Sachverhalt:

  1. Die Verwaltung berichtet anhand eines Beispiels einer Muster-Sozialwohnung, wie hoch die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg sind, wenn die Stadt diese Sozialmietwohnung selbst baut. Die Berichterstattung soll dabei Bezug nehmen auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)
  2. Die Verwaltung berichtet anhand des unter 1. genannten Beispiels, wie hoch die Zuschüsse für den Fall sind, dass nicht die Stadt selbst diese Sozialwohnung schafft, sondern ein Wohungsbauunternehmen wie beispielsweise die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) oder ein anderes Wohnungsbauunternehmen.

Begründung:

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022) ermöglicht den Städten, die in Eigenregie bauen, eine höhere Förderung bei dem Bau von Sozialmietwohnungen, als privatwirtschaftlichen Wohnungsbauunternehmen. Diese Bevorzugung für kommunale Bauträger gilt laut VwV offenkundig auch für Kommunale Eigenbetriebe, jedoch nicht für Unternehmen wie die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), da sich diese zwar in kommunaler Hand befindet, aber als GmbH organisiert ist.

Da es offenkundig bei der Förderung von Sozialmietwohnraum Unterschiede in der Höhe der Zuwendungen gibt, wenn die Kommune selbst baut, bitten wir um eine Gegenüberstellung der beiden Varianten. Für den ersten Fall, dass die Stadt selbst baut – wie hoch wären die Zuschüsse des Landes für eine Sozialmietwohnung? Für den zweiten Fall: wie hoch wären die Zuschüsse des Landes, wenn ein Wohnungsbauunternehmen eine Sozialmietwohnung baut.