Anwohner:innenparken nach Koblenzer Modell auch in Stuttgart?

Wir beantragen:

  • Die Verwaltung legt dar, wie das Koblenzer Modell für Anwohner:innenparkausweise auf Stuttgart übertragen werden könnte. Dabei stellt die Verwaltungsspitze Umsetzbarkeit, Mehreinnahmen und Lenkungswirkung eines solchen Modells dem Gemeinderat vor.

Begründung:

Die französische Hauptstadt Paris ist seit vielen Jahren Vorreiterin in Sachen Mobilitätswende. Der konsequente Ausbau eines 700 Kilometer langen Fahrradnetzes, der Ausbau von Tempo-30-Zonen, dreispurige Stadtautobahnen werden zurückgebaut – und jetzt werden auch die Parkgebühren für schwere Pkw deutlich erhöht. Dies hat auch in Deutschland zu einer Diskussion um Parkgebühren und wirksamen Maßnahmen für eine Mobilitätswende geführt. Die Stadt Koblenz hat jetzt ein Modell eingeführt, welches sich nicht am Gewicht, sondern an der Größe der Fahrzeuge orientiert. In der Gebührensatzung der rheinlandpfälzischen Stadt heißt es:

  • 5 Gebührenberechnung für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises

(1) Die Gebühren beziehen sich ausschließlich auf ein volles Jahr.

(2) Diese Gebühren berechnen sich aus einem Jahresgrundbetrag i. H. v. 23,40 Euro multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite in Metern des im Antrag zu benennenden Fahrzeuges gem. der Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines. Bei mehreren Fahrzeugen ist das flächenmäßig größere Fahrzeug heranzuziehen.

(3) Der Jahresgrundbetrag setzt sich zusammen aus dem Wert 0,45 Euro je 1m2 je angefangene Kalenderwoche. Hierbei wird das Jahr mit 52 Wochen angesetzt

(4) In jedem Fall beträgt die Mindestgebühr 100,00 Euro.

Wir wollen jetzt, dass die Stuttgarter Verwaltungsspitze im zuständigen Ausschuss berichtet, wie eine solche Regelung auch in Stuttgart umgesetzt werden könnte, wie hoch die Mehreinnahmen dieses Modells wären und in welchem Zeitrahmen dieses umgesetzt werden könnte.