Organisationsversagen der Stadt darf nicht zu finanziellen Verlusten für ausländische Fachkräfte führen

 Wir beantragen:

  • Die Stadtspitze berichtet in der übernächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses öffentlich, warum sie den Vergleich beim Landgericht mit einer Pflegekraft widerrufen hat, die – aufgrund eines lange Zeit nicht bearbeiteten Antrags bei der Ausländerbehörde – Klage gegen die Stadt auf Schadensersatz für Lohnausfall erhoben hatte.

Begründung:

Die unzureichende Abarbeitung von Anträgen in der Ausländerbehörde steht bereits seit mehr als einem Jahrzehnt in der Kritik. Im Spätsommer letzten Jahres eskalierte die Situation: Menschen warteten verzweifelt sogar schon nachts in langen Schlangen stehend, auf eine Terminvergabe vor der Ausländerbehörde. Sie benötigten unter anderem Arbeitsgenehmigungen und Verlängerungen von Aufenthaltsbescheinigungen, zumindest Fiktionsbescheinigungen, obwohl sie häufig schon seit vielen Jahren in Stuttgart arbeiten, Steuern und Sozialversicherung zahlen. Über die Zustände wurde in den Medien bundesweit berichtet.

Inzwischen wurde endlich eine Online-Terminvergabe ermöglicht. Damit haben sich die Warteschlangen – weniger sichtbar – ins Netz verlagert, doch eine rasche Bearbeitung der Anträge ist trotzdem immer noch in weiter Ferne.

Bereits im Frühling 2023 hatte offenbar schon ein betroffener Gesundheits- und Krankenpfleger die erste zivilrechtliche Klage gegen die Stadt eingereicht. Wie die Stuttgarter Zeitung am 26.1.24 in ihrer Printausgabe berichtete, hatte ein – aus Brasilien stammender – Gesundheits- und Krankenpfleger im April 2023 zivilrechtliche Klage gegen die Stadt Stuttgart eingereicht. Er konnte – trotz abgeschlossener Ausbildung und einem vorhandenen Arbeitsvertrag – seine Stelle an einer Ludwigsburger Klinik erst zwei Monate später antreten, als vereinbart. Grund: sein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung blieb von der Stuttgarter Ausländerbehörde lange Zeit unbearbeitet liegen.

Er musste daher einen Kredit aufnehmen, um die zwei Monate überbrücken zu können. Den entgangenen Lohn in Höhe von rund 5300 Euro wollte er von der Stadt Stuttgart erstattet bekommen. Der Anwalt des Klägers spricht von Organisationsversagen und erläuterte, dass die Bearbeitung der ausstehenden Bescheinigungen nur wenige Minuten Bearbeitungsdauer in Anspruch genommen hätte.

Der Richter des Landgerichts schlug in einem Vergleich vor: die Stadt soll ihm 63 Prozent der geforderten Summe bezahlen, also ca. 3400 Euro; dies hätte dem Satz von Arbeitslosengeld entsprochen. Obwohl die Stadt Stuttgart zunächst einwilligte, hatte sie sich kurz vor Ablauf der Bedenkzeit jedoch anders entschieden. Am 30.1.24 wurde per Pressemitteilung verkündet, dass sie diesen Vergleich widerruft.