Teil der dringend notwendigen Mobilitätswende sind neben quartiersbezogenen Radwegen, Fahrradstraßen und den Hauptradrouten auch die sogenannten Radschnellwege, für die folgende Anforderungen gelten: Sie sind als interkommunale Verbindung geplant und sollen so eine Alternative innerhalb des Umweltverbunds für Pendler:innen darstellen. Radschnellwege müssen mindestens fünf Kilometer lang sein und als bedeutende Verbindung für den Alltagsverkehr konzipiert werden (≥ 2.000 Radfahrende/24 h). Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/h soll durch eine direkte und umwegfreie Linienführung möglich werden.
Am 2. Oktober 2018 begann die Auftaktveranstaltung für das geplante Radschnellwegenetz in und um Stuttgart. Es folgte eine Machbarkeitsstudie, die am 28. Juli 2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vorgestellt wurde. Seitdem passierte von Seiten der Verwaltung genau gar nichts mehr. Im Jahr 2023 folgten die Vorschläge des Bürgerrats Klima und eine Stellungnahme der Verwaltungsspitze, die tief blicken lässt: So betont die Verwaltungsspitze, die Umsetzung von Radschnellwegen erfordere „einen erheblichen Zeitaufwand für die Vorplanung“ – Mit Blick auf die Machbarkeitsstudie muss man konstatieren: Drei Jahre und vier Monate (oder 1218 Tage) reichen dazu offenbar nicht. Damit nicht genug: Die Verwaltungsspitze lässt verlauten, dass mit einem „maximal ambitionierten Fertigstellungshorizont“ eine Umsetzung zwischen 2035 und 2045 möglich sei. Das widerspricht eindeutig dem Klimaneutralitätsziel der Stadt, wonach bis 2035 die Mobilitätswende umgesetzt werden muss. Zudem widerspricht diese ambitionslose Planung auch den Zielen des Radentscheids aus dem Jahr 2019. Dort ist zu lesen: „Bis 2030 soll der Anteil des Radverkehrs am Modal Split, bezogen auf den Quell-, Ziel- und Binnenverkehr, auf 25 Prozent der Wege ansteigen“. Ohne Radschnellwege ist dieses Ziel nicht erreichbar.“
Einmal mehr winkt die Verwaltungsspitze heftig mit der weißen Fahne, wenn es um die Umsetzung der dringend notwendige Mobilitätswende geht und gefährdet damit vorsätzlich die Erreichung des Klimaneutralitätsziels. Dies darf unter keinen Umständen hingenommen werden.
Wir beantragen:
- Die Verwaltungsspitze beziffert die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung aller in der Machbarkeitsstudie aufgeführten Radschnellwege, um diese bis zum Jahr 2035 vollständig umzusetzen.
- Die Verwaltungsspitze legt dar, welche Fördermöglichkeiten die Stadt für die Planung und Umsetzung von Land und Bund erwarten kann.
- Die Verwaltungsspitze legt dar, bis zu welchem Zeitpunkt die Förderkulisse für die Planung und Umsetzung der Radschnellwege noch läuft.