Amtsblatt: Digital und kostenlos für alle zugänglich machen

In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es in § 20, Unterrichtung der Einwohner. “Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.” Ein weiterer Beitrag zur Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde wäre es auch, wenn das Stuttgarter Amtsblatt künftig

  1. a) in digitaler Form erscheinen würde und
  2. b) kostenlos auf der Webseite der Stadt und den einschlägigen Kommunikationskanälen bereitgestellt werden würde.

Die Funktion des Amtsblatts wird laut Gemeindeordnung wie folgt beschrieben: “zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde (…)”.

Umso wichtiger wäre es, wenn das Stuttgarter Amtsblatt eine höhere Verbreitung finden würde – in Zeiten von Digitalisierung sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.

Bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen hatten wir uns für ein kostenloses digitales Amtsblatt eingesetzt. In der Stellungnahme der Verwaltung (GRDrs 1186/2021) wurde angekündigt, dass im ersten Halbjahr 2022 eine digitale Version kostenpflichtig zur Verfügung steht. Im zweiten Halbjahr 2023 ist dies immer noch nicht umgesetzt obwohl dafür keine zusätzlichen Personal- und Sachmittel erforderlich gewesen wären.

Wir beantragen:

  1. Das Stuttgarter Amtsblatt wird ab dem dritten Quartal 2024 in digitaler Form auf der Webseite der Stadt Stuttgart kostenlos zur Verfügung gestellt. Die dafür notwendigen Sach- und Personalmittel werden von der Verwaltungsspitze dargelegt und in den Haushalt eingestellt.
  2. Die Verwaltung legt dar, warum das Vorhaben, das Amtsblatt in digitaler Form (kostenpflichtig) zugänglich zu machen auch mit über einem Jahr Verspätung nicht umgesetzt wurden.