Videoaufzeichnung auch von normalen Gemeinderatssitzungen

Begründung/Erläuterung:

Wir warten noch immer auf den Landesgesetzgeber, dass dieser die Hürden von Videoaufzeichnungen im Gemeinderat senkt. Ansonsten stellen wir denselben Antrag wie im letzten Doppelhaushalt:

Zu 1) (und 2)): Es ist heute allgemein erstrebenswert und teilweise auch Praxis, in größeren Städten Aufzeichnungen der Sitzungen öffentlich vorzuhalten, nicht nur im früher genannten Beispiel Konstanz. Dies trägt dem für die Demokratie wichtigen Transparenzprinzip Rechnung.

Generell streben wir im Gegensatz zum Vorgehen der Verwaltung mit der Konzentration auf wenige Schwerpunktsitzungen mit durchaus begrüßenswerten Liveübertragungen mit Gebärdendolmetscher leichter zu organisierende und kostengünstigere Übertragungen auch aller (weiteren) Gemeinderatssitzungen an.

Bei den Gemeinderatssitzungen genügt es, das Rednerpult aufzunehmen, der Ton reicht dank Lautsprecheranlage ohnehin aus – auf solchen Aufnahmen werden die Stadträte nicht erkennbar sein, wenn sie nicht ans Rednerpult treten.

Im Sinne allgemeiner Barrierefreiheit ermöglicht dieses System auch stark mobilitätseingeschränkten Personen sowie denen, die es zeitlich nicht zu den Sitzungen schaffen können, diese zumindest im Nachhinein ohne Vorauswahl durch die Presse zu verfolgen und nicht erst auf Sitzungsprotokolle zu warten.

Wir hoffen auf eine realistische Kosteneinschätzung der Verwaltung für dieses System auf der Basis der nunmehr neu installierten Medientechnik (nicht nur) im Großen Sitzungssaal des Rathauses.

Wir beantragen:

  1. Die Aufzeichnung aller öffentlichen Gemeinderatssitzungen und die Veröffentlichung derselben nach 24 Stunden Einspruchsfrist (die Veröffentlich kann gegebenenfalls auf 48 Stunden verlängert werden, es zählen zudem nur Werktage) zwecks Herausnahme der aufgenommenen Stadträte auf deren Antrag, falls die Gemeindeordnung noch nicht angepasst wurde.
  2. Zwecks Barrierefreiheit wird die Aufzeichnung mit Untertiteln unterlegt. Auf begründeten, rechtzeitigen Antrag kann auch ausnahmsweise ein Gebärdendolmetscher in der Sitzung eingesetzt werden (z.B. bei angekündigten Tagesordnungspunkten größerer Bedeutung).