Förderung jüdische Kulturwochen erhöhen

Begründung/Erläuterung:

Die Stuttgarter Jüdischen Kulturwochen zählen dank der Unterstützung durch die Landeshauptstadt Stuttgart mit 36 Veranstaltungen innerhalb zweier Wochen bundesweit zu den ambitioniertesten Jüdischen Kulturwochen. In diesem Jahr werden die Jüdischen Kulturwochen zum 20. Mal veranstaltet – eine lange Tradition, die es auch in Zukunft zu stärken gilt. Die jüdischen Beiträge zur Kulturgeschichte unseres Landes und zur Entwicklung unserer Stadt bergen ein erhebliches Potenzial, sich nicht nur mit jüdischer Kultur und Geschichte zu befassen, sondern insbesondere auch für jüngere Menschen die Chance, Vielfalt und religiöse Pluralität zu erleben, Vorbehalte abzubauen und selbst ein tolerantes und demokratisches Wertesystem zu entwickeln und zu festigen.

Die allgemeinen Kostensteigerungen gehen auch an den Veranstaltungen der Kulturwochen nicht vorbei, weshalb eine notwendige Erhöhung der Bedarfe für den Erhalt des bisherigen Umfangs und der bestehenden Formate selbstredend ist. Einer Ausweitung des Rahmens der veranstaltungsbezogenen Förderung gewinnt allerdings besonders an Bedeutung, um von einer Ausweitung des Anteils „kommerzieller“ Angebote abzusehen. Die Veranstaltungsformate sollen auch weiterhin fast ausschließlich kostenlos bleiben, sodass die Teilnahme auch Menschen mit begrenzten finanziellen Ressourcen offensteht.

Um den jüdischen Kulturwochen erweiterte finanzielle Spielräume, für innovative Ergänzungen des Veranstaltungsangebots und neue Wege der Kommunikation – auch gezielt auch junge Menschen – zu eröffnen sollte die Veranstaltungsbezogene Förderung aufgestockt werden. So erhält die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten und zugleich die Landeshauptstadt Stuttgart als Stadt mit einer lebendigen jüdischen Gemeinde stärker im Bewusstsein der Menschen zu verankern.

Wir beantragen:

Eine Erhöhung der veranstaltungsbezogenen Förderung der Jüdischen Kulturwochen auf 36.400 € im Haushaltsjahr 2024 und 50.000 € im Haushaltsjahr 2025 in den DHH 2024/25 einzustellen.

Kosten: 2024: 36.400 € // 2025: 50.000 €