Zusätzliche Mittel für das Fanprojekt Stuttgart e.V.

Begründung/Erläuterung:

Seit Projektbeginn im Januar 2017 arbeitet das Fanprojekt Stuttgart als Vermittlungsinstanz zwischen der fußballbegeisterten Jugendszene der beiden Stuttgarter Bezugsvereine, VfB Stuttgart und Stuttgarter Kickers, den Vereinen selbst, Ordnungs- und Kontrollbehörden, den Medien sowie der Öffentlichkeit.

Das Ziel des Fanprojekts Stuttgart ist es sowohl den durch Projektgelder angewachsenen Bildungsbereich als auch die inklusive Ausrichtung zu verstetigen. Die erfolgreich eingeführten Projekte zeigen dabei, dass ein großer Bedarf besteht.

Neben dem Wunsch der Verstetigung der genannten Bereiche ist festzuhalten, dass die Betriebskosten durch Mieterhöhungen und Inflation stark angestiegen sind und bei Ausbleiben einer Anpassung der Regelförderung nicht einmal der Status Quo erhalten werden könnte, sondern Kürzungen vorgenommen werden müssten.

Die Besonderheit der Finanzierung von Fanprojekten in Deutschland bringt es mit sich, dass die Kommune nur ein Viertel der Ausgaben des Fanprojektes tragen muss, die restlichen Mittel kommen über die drei weiteren Projektpartner (das Land Baden-Württemberg, den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL)).

Aktuell wird das Fanprojekt Stuttgart e.V. von der Stadt Stuttgart mit 85.000 Euro gefördert. Mit einer Aufstockung der Regelförderung um 30.000 Euro im Jahr 2024 und weiteren 15.000 ab dem Jahr 2025 durch die Stadt Stuttgart könnte das Fanprojekt das Auslaufen der Projektförderung durch „Aktion Mensch“ (im Dezember 2024) dauerhaft kompensieren. Das Land Baden-Württemberg und der DFB und DFL würden in der Folge weitere 90.000 bzw. ab 2025 dann 135.000 Euro pro Jahr zuschießen und die angeführten Projekte und in die Regelarbeit überführen.

Wir beantragen:

Die Stadt Stuttgart stellt im Ergebnishaushalt für das Fanprojekt Stuttgart e.V. eine zusätzliche Förderung von 30.000 Euro im Jahr 2024 und 45.000 Euro ab dem Jahr 2025 bereit.

Kosten: 2024:  30 000 € // 2025:  15 000 €
(bereits bestehende jährlichen Förderung durch die Stadt Stuttgart in Höhe von 85 000 €)