Zentrale Schuldnerberatung stärken

 

Begründung/Erläuterung:

GRDrs. 405/2023

Durch die Änderung der Insolvenzordnung wurde die Zentrale Schuldnerberatung (ZSB) zu einer anerkannten Stelle im Sinne der Insolvenzordnung, was bedeutet, dass sie Schuldner:innen rechtsfähige Bescheinigungen ausstellen darf, z. B. für pfändungsfreie Girokonten. Dadurch ist ein höherer Aufwand für die Qualifizierung der Schuldnerberater:innen und für IT-Software entstanden. Nach mehr als 10 Jahren ist der Aufwand für Sach- und Raumkosten insgesamt um rd. 143.400 EUR gestiegen. Ursächlich sind die allgemeine Preissteigerung, gestiegene Anforderungen an IT-Ausstattung, Miete, Energie und der Fortbildungsbedarf der Schuldnerberater:innen. Die Erstausstattung der Arbeitsplätze, die aus gebrauchten überlassenen Möbeln und PCs des Sozialamtes bestand, musste bereits ersetzt werden. Der beim Einzug in die neuen Räume beschaffte Server wurde schon ausgetauscht und die noch in Betrieb befindliche Telefonanlage muss in Kürze ersetzt werden, da diese veraltet ist und nicht mehr gewartet werden kann.

Im Einzelnen kalkuliert die ZSB ihren Mehrbedarf wie folgt: Der Mehrbedarf ergibt sich aus der Steigerung der Kosten für Miete und Mietnebenkosten, einschließlich Reinigung welche um rd. 60.000 EUR/Jahr höher sind als 2012 veranlagt. Der Aufwand für die IT-Administration ist aufgrund des notwendigen Ausbaus der Zentralen Schuldnerberatung und weiteren rechtlichen Erfordernissen z. B. höhere Datensicherheit nach DSGVO, sicherer Dokumententransfer und Softwareänderungen, um ca. 30.000 EUR/Jahr seit 2012 gestiegen. Die Anschaffungskosten für IT-Hardware, liegen wegen kürzeren Beschaffungsintervallen rd. 13.000 EUR/Jahr höher als 2012 veranschlagt. Die Kosten für Büromaterial, Porto, Telefon, Fortbildung und Qualifizierung sind um ca. 26.000 EUR/Jahr gestiegen. Regelmäßige Fortbildungen und eine umfängliche Qualifizierung von Sozialarbeiter:innen als Schuldnerberater:innen ist für eine anerkannte Stelle im Sinne der Insolvenzordnung zwingend erforderlich. Die notwendigen internen Verwaltungskosten der Träger der Zentralen Schuldner Beratung Stuttgart (ZSB) sind im Vergleich zum Jahr 2012, um ca. 20.000 EUR/Jahr gestiegen. Die Sachkosten der ZSB sind seit Einführung der geltenden Förderrichtlinien im Jahr 2011 von durchschnittlich 200.000 EUR jährlich um 150.000 EUR auf rd. 350.000 EUR im Jahr 2023 gestiegen.

Es ist vom besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass von Überschuldung betroffenen Stuttgarter:innen ein qualifiziertes und ausreichendes Beratungsangebot zur Verfügung steht. Qualifiziertes Personal und zeitgemäße technische Ausstattung sind notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.

Wir beantragen:

Die Erhöhung des Förderbudgets um 143.400 EUR/Jahr ab dem Jahr 2024 sowie eine jährliche Anpassung an die Kostensteigerung auf der Basis des Preisindexes als dauerhafte institutionelle Förderung für die ZSB Stuttgart.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 143 143 143 143 143
Finanzbedarf 143 143 143 143 143  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

 

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 1.508 1.508 1.508 1.508 1.508
1.508 1.508 1.508 1.508 1.508