Welthaus Stuttgart – Erhöhung des städtischen Zuschusses

Begründung/Erläuterung:

Zu 1)

Das Welthaus hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2014 zu einem zentralen interkulturellen Bildungs- und Begegnungsort entwickelt. Es bietet inzwischen 40 Mitgliedsvereinen und Initiativen aus verschiedenen „Eine Welt“- und Migrantengruppen sowie Netzwerken eine wichtige Wirkungsstätte, um Projekte zu konzipieren und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.

Seit 2014 bezuschusst die Stadt Stuttgart den Verein Welthaus Stuttgart jährlich mit 100 000 Euro jährlich. Dieser Zuschuss wird bisher zu rund 70% für Miet- und Nebenkosten benötigt und ca. 30% fließen in die Programm-Entwicklung (Programm-Koordination, Programmkosten, Öffentlichkeitsarbeit).

Die Erhöhung der institutionellen Förderung ist dringend erforderlich, weil

  • der Verein seit Bestehen die Gehälter seiner Mitarbeitenden nicht angepasst hat, was die Gefahr birgt, qualifizierte Mitarbeitende zu verlieren sowie bei der Suche nach Personal auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig zu sein. So benötigt die Geschäftsführung z.B. dringend eine – neu zu schaffende – Assistenzstelle, um entlastet zu werden;
  • der Verein inflationsbedingt zunehmendem Kostendruck ausgesetzt ist aufgrund gestiegener Nebenkosten (Miete, Energie, Versicherungen, Reinigung, Sachmittel) und
  • das Welthaus zur Verbesserung seiner inhaltlichen Arbeit und seiner Öffentlichkeitsarbeit seine veraltete Infrastruktur (Computer, Kopierer u.ä.) dringend modernisieren muss, um im Bereich der Digitalisierung einen neuen Stand gebracht zu werden.

Zu 2)

Das Welthaus wird im Herbst 2024 sein 10jähriges Jubiläum mit seinen Mitgliedsvereinen und dem Weltladen feiern. Für die Kosten einer angemessenen Vorbereitung und Durchführung der Jubiläumsveranstaltung werden 25 000 € benötigt. Zudem muss das – bereits im Gründungsjahr 2014 second hand angeschaffte Mobiliar in Büro und Werkstatt – unbedingt erneuert werden, wofür ebenfalls einmalig 25 000 € angesetzt sind. Damit erhöht sich der Förderbetrag für das Jahr 2024 um eine einmalige Fördersumme in Höhe von 50 000 Euro auf dann insgesamt 130 000€.

Wir beantragen:

  1. Die Erhöhung der institutionellen Förderung für das Welthaus um jährlich 80 000 Euro ab dem Jahr 2024
  2. Die einmalige Förderung von zusätzlich 50 000 Euro im Jahr 2024 für die Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum 10jährigen Bestehen des Vereins sowie der Erneuerung des Mobiliars.

Finanzielle Auswirkungen

Zusätzlich zu veranschlagen sind:

Zweck/ THH EHH FHH 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff
  – in Tausend Euro –
Erhöhung institutionelle Förderung x   80 80 80 80 80  
10-Jahre-Jubiläumsfeier x   25          
Erneuerung Mobiliar x   25          
Finanzbedarf (gesamt)   130 80 80 80 80  

Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

städtischer Zuschuss 100 100 100 100 100