Begründung/Erläuterung:
Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) bearbeitet seit über 20 Jahren das Thema Beziehungs- und Partnerschaftsgewalt umfassend und effizient. Innovative Interventionsmaßnahmen sowie zusätzliche Schwerpunkte in den Bereichen Kinderschutz, Migrations- bzw. Fluchthintergrund bei Tätern und Opfern, Täterinnenarbeit, männliche Opfer bei häuslicher Gewalt und viele weitere mehr konnten kontinuierlich von der Abteilung Chancengleichheit (OB-CG) entwickelt und etabliert werden.
In den kommenden Jahren stehen im Bereich Intervention finanzielle Anpassungen der Förderungen für bereits bestehende Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt und im Bereich Prävention neue Arbeitsschwerpunkte und Handlungsfelder an. Diese sind:
- Anpassung der städtischen Förderung für die Beratungsstellen Fraueninterventionsstelle (FIS) und Beratung und Information für Frauen (BIF) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. (analog hierzu erfolgt ein Antrag auf Stellenerhöhung um der städtischen FIS (0,6-Stelle) und FrauenFanal (0,25-Stelle), lfd. Nr. in Querliste 5225, 5230 und 5240, Stellenplan des Sozialamtes).
- Anpassung der städtischen Förderung für das Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen in Fällen häuslicher Gewalt“ bei der Fachberatungsstelle häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e. V..
- Aufbau von Präventionsstrukturen und der Durchführung von Präventionsmaßnahmen im Umfeld von Erwachsenen.
Zusätzlich müssen erweiterte Präventionsstrukturen aufgebaut werden und Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Die bisher zwei Personalstellen (mit jeweils 0,6 Fachkraftstellen) bei freien Trägern der Sozialberatung Stuttgart e.V. und bei Frauen helfen Frauen e.V. setzen seit Mitte 2022 erfolgreich Präventionsarbeit bei Jugendlichen um. Ihr Fokus liegt dabei auf der Zielgruppe der Fachkräfte und Multiplikator:innen im sozialen Umfeld, wie Lehrkräfte, Mitarbeitende in Kitas und in der Jugendhilfe sowie in der direkten Präventionsarbeit mit Jugendlichen.
OB-ICG hat – gemeinsam mit Partner-Organisationen – das STOP-Präventionsverfahren weiterentwickelt. Dabei wurden die Zielgruppen der Präventionsarbeit um Menschen erweitert, die nicht vorwiegend mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sondern im Umfeld von Erwachsenen agieren, sich gegen häusliche Gewalt positionieren wollen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten suchen. Für diese Zielgruppe wurde das Konzept „5 Schritte gegen häusliche Gewalt“ entwickelt, um insbesondere Fachkräfte in Behörden und Unternehmen mit Klient:innenkontakt, wie z. B. Mitarbeitende im Jobcenter, Sozialamt oder auch in Ergo- und Physiotherapiepraxen, für das Thema zu sensibilisieren und zu schulen.
In der zweiten Stufe des Aufbaus von Präventionsstrukturen in der Landeshauptstadt Stuttgart soll daher eine weitere 0,6 Fachkraftstelle geschaffen werden, um den gesetzlichen Vorgaben der Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) Rechnung zu tragen. Im Zuge der Gleichbehandlung der Frauenberatungsstellen soll diese bei der städtischen Frauenberatungsstelle im Sachgebiet Städtisches Frauenhaus in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde des Sozialamtes verankert werden. Aufgabe dieser Stelle ist die Umsetzung und Fortführung des von OB-CG entwickelten Präventionskonzepts mit der Zielgruppe „Fachkräfte und Multiplikator*innen im Umfeld von Erwachsenen“.
Analog hierzu erfolgt im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2024/2025 ein Stellenantrag der städtischen FIS und FrauenFanal.
Wir beantragen:
- Die Mittel zur Weiterentwicklung der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) für den Verein „Frauen helfen Frauen“ und die „Sozialberatung e.V.“ in Höhe von 151 000 € jährlich aufzustocken.
- Es werden 1,6 Stellenanteile für Sozialarbeiter:innen mit der Einstufung von S15 zusätzlich für die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft im Sozialamt geschaffen (siehe Stellenplan/ Querliste unter den laufenden Nummern 5225, 5230 und 5240 zu schaffen)
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
Frauen helfen Frauen e.V. | 98 | 98 | 98 | 98 | 98 | |
Sozialberatung Stuttgart e. V. | 53 | 53 | 53 | 53 | 53 | |
Finanzbedarf | 151 | 151 | 151 | 151 | 151 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
500J0006 STOP | 680 | 680 | 680 | 680 | 680 |
lfd. Nr. *) | Schaffung (Stellenzahl) |
Änderung KW Vermerk (Stellenzahl) |
Organisationseinheit
bzw. Stellen- |
Funktions- bezeichnung / Anlass |
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.) |
KW-Vermerk bisher | KW-Vermerk neu |
5225 | 0,6 | SI 50-45 | Sozialarbeiter:in | S 15 | |||
5230 | 0,75 | SI 50-45 | Sozialarbeiter:in | S 15 | |||
5240 | 0,25 | SI 50-45 | Sozialarbeiter:in | S 15 |
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)