Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt – STOP

Begründung/Erläuterung:

GRDrs  320/2023

Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) bearbeitet seit über 20 Jahren das Thema Beziehungs- und Partnerschaftsgewalt umfassend und effizient. Innovative Interventionsmaßnahmen sowie zusätzliche Schwerpunkte in den Bereichen Kinderschutz, Migrations- bzw. Fluchthintergrund bei Tätern und Opfern, Täterinnenarbeit, männliche Opfer bei häuslicher Gewalt und vieles weitere mehr konnten kontinuierlich entwickelt und etabliert werden.

Seit dem Jahr 2020 dient das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul Konvention, 2018) als gesetzliche Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und Erweiterung von STOP.

In den kommenden Jahren stehen finanzielle Anpassungen der Förderungen und im Bereich Prävention neue Arbeitsschwerpunkte und Handlungsfelder an.

Diese neuen Bedarfe werden im Folgenden beschrieben:

  1. Anpassung der städtischen Förderung für die Beratungsstellen Fraueninterventionsstelle (FIS) und Beratung und Information für Frauen (BIF) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V.
  2. Anpassung der städtischen Förderung für das Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen in Fällen häuslicher Gewalt“ bei der Fachberatungsstelle häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e. V..
  3. Aufbau von Präventionsstrukturen und der Durchführung von Präventionsmaßnahmen im Umfeld von Erwachsenen.

 Wir beantragen:

151.000 EUR jährlich um die neuen Bedarfe decken zu können, wie in GRDrs 320/2023 beschrieben.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

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2026

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2027

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2028

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2029 ff.

TEUR

Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen

häusliche Gewalt – STOP

151 151 151 151 151  
             
Finanzbedarf            
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)