Wärmewende: Vorschläge des Bürgerrats Klima I

Begründung/Erläuterung:

Am 1. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die Einsetzung des Bürgerrats Klima (GRDrs 708/2022) beschlossen. Der Bürgerrat Klima hat ab dem 4. März 2023 sechs Mal getagt und in seiner letzten Sitzung am 17. Juni 2023 eine Reihe von Empfehlungen an den Gemeinderat beschlossen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Vorschlägen des Bürgerrats Klima sollten dem Gemeinderat am 29. September 2023 in den Ausschuss für Klima und Umwelt präsentiert werden. Dies geschah nicht. Stattdessen wurden die Stellungnahmen der Verwaltung am 2. Oktober 2023 an einige Stadträt:innen verschickt.

Angesichts der Dringlichkeit des Themas Klimaschutz erwarten wird von der Verwaltung, dass sie auflistet, wie viele personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Empfehlungen zusätzlich benötigt werden, damit in den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 über die Vorschläge abgestimmt werden kann.

Im Bereich der Wärmewende halten wir folgende Vorschläge für höchst relevant:

Vorschlag 16: Wir empfehlen, dass die Stadt Stuttgart einen Plan für Zuschussprogramme definiert, sodass die Kosten für die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeversorgung zwischen Mietern, Vermietern und Stadt aufgeteilt werden, bezogen auf den beheizten Wohnraum nach Quadratmeter pro Person. Dies soll bis 2026 erarbeitet werden. Es sollten zudem soziale Härtefälle berücksichtigt werden. Dies ist uns wichtig, damit keine Partei zu stark belastet wird.

Vorschlag 17:

Schritt 1 bis Anfang 2024, Website & Info-Kampagne erstellen, die unbedingt neutral sein muss (keine Werbung von z.B. Unternehmen): Wir empfehlen, dass die Stadt eine offizielle Webseite zur Darstellung von energiebezogenen Maßnahmen, Gesetzen und Fördermaßnahmen einrichtet, die z.B. animierte Videos, FAQs, Suchmaschinen-Funktion sowie einfache Sprache beinhaltet. Sie soll positiven Einfluss auf die Umwelt, Vorteile für Bürger*innen sowie erfolgreiche Beispiele anderer Städte aufzeigen. Die Webseite soll bis Ende 2023 entstehen und benötigt eine umfangreiche Bewerbung.

Schritt 2 Q1 2024, Energieberatung in meinem Quartier eine Anlaufstelle anbieten: Wir empfehlen, dass die Stadt Stuttgart sofort eine Kampagne ins Leben ruft, welche die Verbraucher informiert, wie sie am besten CO2 einsparen können. Diese Kampagne soll nicht nur online, sondern auch anders beworben werden. Informationskampagne: Die Stadt und Energieversorger sollten permanent und regelmäßig über nachhaltige Wärmeversorgung sowie klimaneutrales Bauen und Sanieren informieren – insbesondere bei Haus- und Wohnungseigentümer*innen. Dies umfasst beispielsweise Hinweise, wie und wo Fördermittel beantragt werden können sowie Sanierungsoptionen für denkmalgeschützte Gebäude. Die Stadt sollte dafür u.a. Marketing und Aufklärung über verschiedene off- und online-Kanäle nutzen (z. B. Video in Bahnen und öffentlichen Plätzen). Das ist und wichtig, weil wir optimalere Entscheidungen treffen wollen.

Schritt 3 Prüfauftrag bis 2024 mit einer anschließenden aktiven Ansprache an Eigentümer bis spätestens 2025:

Direkte Ansprache an die Eigentümer durch die Stadt Stuttgart (Grundbuchamt), um eine Sanierung ihres Eigentums attraktiv und nahbar/realistisch zu machen. Dies könnte gestaffelt erfolgen: Eigentümer mit Häusern Baujahr > 1850 werden zunächst angesprochen, dann 1900. Je nach Möglichkeit, werden dann weitere kontaktiert mit jüngeren Immobilien

Außerdem könnte man so eine Etablierung von energetisch ausgewiesenen Sanierungsgebieten realisieren > Größenvorteile und Skaleneffekte erzielen (z.B. alle Häuser um den Bismarckplatz werden gemeinsam saniert [unterschiedliche Eigentümer finden sich zusammen und gehen gemeinsam in die Sanierung ihres Viertels/Quartiers] > dadurch werden Effizienzpotentiale gehoben.

Vorschlag 18:

Um die Bereitschaft zur Sanierung und Heizungsumstellung zu erhöhen, empfehlen wir, die Verwaltung und ihre Kompetenzen so schnell wie möglich zu verstärken, indem

1) Verwaltungsprozesse vereinfacht werden,

2) mehr Mitarbeiter eingestellt und ausgebildet werden,

3) persönliche und Online-Beratung zur Verfügung gestellt wird

4) Wartezeiten bei Anträgen reduziert werden.

Vorschlag 19:

Wir empfehlen, dass die Stadt schnellstmöglich Koordinationsstellen für Gebäudesanierung einrichten soll, die pro Quartier folgende Leistungen anbieten: individuelle Analysen für energetische Sanierungsmaßnahmen, Information und Beratung, standardisierte und koordinierte Materialbeschaffung und Ausschreibungen, Unterstützung bei Förderanträgen und Genehmigungen. Dies soll niederschwelligen Zugang zu Sanierungsmaßnahmen schaffen, Planungssicherheit gewährleisten und Kosten minimieren.

Vorschlag 20:

Die Stadt soll schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen forcieren. Hierzu sollen Mindeststandards definiert werden, die gestaffelt angehoben werden und in bestimmten Zeiträumen erreicht werden sollen. Zur Umsetzung werden bedarfsgerecht Fördermaßnahmen entwickelt. Des Weiteren soll die Stadt prüfen, ob kommerzielle Wohnträger zur Sanierung verpflichtet werden können. Dies beinhaltet eine Warmmietengarantie für die betroffenen Mieter*innen. Dies ist uns wichtig, um energetisch ineffiziente Gebäude vorrangig zu sanieren.

Vorschlag 21

Wir empfehlen, dass bei der Installation und dem Betrieb von Wärmenetzen nachhaltige Energie genutzt wird. Die Stadt soll dabei die Energieversorger (unter anderem die EnBW) mit in die Pflicht nehmen. Die Stadt soll bis Mitte 2024 prüfen, welche Potenziale es für erneuerbare Energien für die Wärmezentralen in und um Stuttgart gibt.

Wir beantragen:

  • Die Verwaltung legt dar, welche personellen und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerrats Klima (GRDrs 656/2023 und 958/2023) zusätzlich benötigt werden.
    Konkret wollen wir die Stellungnahme der Verwaltungsspitze zu den Vorschlägen mit den Nummern 16, 17, 18, 19, 20, 21.