Begründung/Erläuterung:
Da vollständig ausgebildete Hygienekontrolleur:innen auf dem Arbeitsmarkt i. d. R. nicht verfügbar sind, erfolgt die Ausbildung von geeignetem Personal nach der Neuanstellung im Gesundheitsamt, das hier als Ausbildungsstätte fungiert. Die Ausbildungsdauer ist regelhaft auf 24 Monate / ca. 104 Wochen festgesetzt. Enthalten sind umfangreiche Rotationen innerhalb der Ausbildungsstätte, sowie zahlreiche Praktika in anderen Ämtern, Institutionen und Einrichtungen. Des Weiteren sind umfangreiche Theorieteile erforderlich, um die Voraussetzungen für die Ausbildung und die abschließende Prüfung zu erfüllen. Im Rahmen der zusätzlich eingestellten Hygienekontrolleur:innen hat sich eindrücklich gezeigt, dass die neuen Kolleg:innen de facto nur wenig in ihrer regulären Tätigkeit eingesetzt werden können, da sie weniger als die Hälfte der Zeit an ihrer regulären Arbeitsstelle im Einsatz sind. Deshalb werden 1,8 Stellen (3 x 60% für bis zu drei Hygienekontrolleur:innen gleichzeitig in Weiterbildung) in EG 9a TVöD zur Abdeckung von Abwesenheiten aufgrund zwingend erforderlicher Weiterbildungen angehender Hygienekontrolleuren beantragt. Eine Besetzung des Weiterbildungs-Pools wird nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
Wir beantragen:
Die Schaffunug von 1,8 VZK für Hygienekontrolleur(e)/innen, EG 9a.
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *) | Schaffung (Stellenzahl) |
Änderung KW Vermerk (Stellenzahl) |
Organisationseinheit
bzw. Stellen- |
Funktions- bezeichnung / Anlass |
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.) |
KW-Vermerk bisher | KW-Vermerk neu |
5565 | 1,80 | 53-4 | Hygienekontrolleur/-in | EG 9a |
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)