Unterhaltung Gewässer, Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen, dauerhafte Budgeterhöhung

Begründung/Erläuterung:

Seit einigen Jahren stehen bei der Gewässerunterhaltung verstärkt ökologische Belange im Vordergrund. Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben der Wassergesetze, der Arten- und Naturschutzgesetze und des Forst- und Fischereirechts einzuhalten. Gleichzeitig müssen die Anforderungen an den Hochwasserschutz sowie Interessen von Landwirtschaft, Gewässeranliegern und Bürgerinnen und Bürger mit den Belangen des Arten- und Naturschutzes sowie der Verbände in Einklang gebracht werden.

Zur Gewässerunterhaltung gehören vor allem das Freihalten des notwendigen Abflussprofils, bzw. die Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die Gehölzpflege, die Beseitigung von Schäden am Gewässer und die Kontrolle der Wasserqualität. Darüber hinaus obliegt der Stadt als Eigentümerin der Fließ- und Stillgewässer II. Ordnung dort auch die Verkehrssicherungspflicht.

Gewässerrandstreifen müssen zudem regelmäßig gepflegt und unterhalten werden. Baumkontrollen sind dort am Gewässerrand für den Erhalt der Verkehrssicherheit notwendig. Die Grünpflege an den Gewässerrandstreifen wird fachgerecht vom Garten,- Friedhofs- und Forstamt im Auftrag und auf Kosten des Tiefbauamts durchgeführt.

Im Jahr 2023 ist die Entschlammung des Belauweihers in Stuttgart-Botnang geplant. Mit den notwendigen Untersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung der Entschlammung des Lindenbachsees in Stuttgart-Weilimdorf wurde begonnen.

Für die Entschlammung des Lindenbachsees wurden bereits im Haushaltsplan 2022/2023 Mittel in Höhe von 150.000 EUR bereitgestellt. Aufgrund der zu erwartenden arten- und naturschutzrechtlichen Auflagen und der dadurch notwendigen Spezialverfahren wird derzeit mit geschätzten Kosten in Höhe von 400.000 bis 500.000 EUR gerechnet. Eine Entschlammung kann daher erst durchgeführt werden, wenn der Differenzbetrag aus dem jährlich zu Verfügung stehenden Unterhaltungsbudget finanziert werden kann. Hierfür werden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 EUR benötigt. Die Anmeldung der Mittel erfolgt im Doppelhaushalt 2024/2025.

Weiter befindet sich die aus gewässerökologischer Sicht ebenfalls notwendige Entschlammung des Eissees in Stuttgart-Kaltental bereits in der Planung. Hier werden derzeit die arten- und naturschutzrechtlichen Randbedingungen abgestimmt mit den betreffenden Stellen um anschließend die Verfahrensart für die Maßnahme und den finanziellen Umfang der Entschlammungsmaßnahmen festlegen zu können.

Um die Gewässer in Ihrer wichtigen Funktion für das Stadtklima dauerhaft zu erhalten, und wieder in einen naturnahen und gewässerökologisch angemessenen Zustand zu versetzen sowie den Zustand dauerhaft zu erhalten, muss daher eine dauerhafte Anpassung des Budgets vorgenommen werden.

Für die Finanzierung des Tiefbauanteils bei der laufenden Unterhaltung von Gewässern benötigt das Tiefbauamt zusätzlich dauerhaft 300.000 EUR pro Jahr. Die Anmeldung der dauerhaft erforderlichen Mittel erfolgt zum Haushaltsplan 2024/2025. Die Mittel sind zusätzlich für laufende Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern erforderlich (Gewässerrandstreifen, kleine Renaturierungen, kleinere Entschlammungen, …).

Wir beantragen:

  1. Ein Budget für die Unterhaltung und das Monitoring von Gewässern, Stillgewässern und Stauanlagen sowie für die Ausstattung mit Hardware in Höhe von 2,25 Mio. € nach GRDrs 333/2023.

Kosten: 2024: 450 000 € // 2025: 450 000 € // 2026: 450 000 € // 2027: 450 000 € // 2028: 450 000 €