Trinkbrunnen, Brunnen und Wasserspiele

Begründung/Erläuterung:

Weitere Trinkbrunnen und Wasserspiele sind derzeit in Planung oder befinden sich bereits im Bau. Zum Start der Brunnensaison 2023 werden 3 zusätzliche Trinkbrunnen in Betrieb genommen. In den Haushaltsjahren des Doppelhaushalts 2024/2025 ist die Inbetriebnahme weiterer Anlagen geplant, so z.B. der Trinkbrunnen an der Schillerstraße in Stuttgart-Mitte.

Nicht nur an Hotspots sollen weitere Trinkbrunnen und Wasserspiele entstehen, vielmehr soll der Bevölkerung mit Trinkbrunnen im Stadtgebiet frisches Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Durch weitere Klimaveränderungen werden in den kommenden Jahren noch größere Hitzeeinflüsse auf das Stadtklima erwartet. Damit wird der Anspruch an eine hitzegerechte Stadtgestaltung und -entwicklung und damit auch mittel- und langfristig der Bedarf an weiteren Brunnen, Wasserspielen und Trinkbrunnen steigen.

Die Planung und der Bau von Trinkwasserbrunnen und Wasserspielen ist durch Verschärfungen der Trinkwasserverordnung und weiterer Vorgaben (z.B. DIN SPEC 31062-2018-12) deutlich anspruchsvoller geworden. Sie erfordert eine zeitintensive Abstimmung mit einer Vielzahl an Beteiligten (anderen Fachämtern wie z.B. dem Gesundheitsamt, Versorgungsunternehmen und verschiedenen Fachplanern).

Ältere Anlagen, bei denen auf Grund des Alters und des betriebsbedingten Verschleißes durch jahrelangen Betrieb ein größerer Sanierungsbedarf besteht bzw. eine umfangreiche bauliche Grundinstandsetzung der Anlagen notwendig ist, können mit der aktuellen Personalkapazität nicht saniert werden. Derzeit sind 23 Brunnen des Tiefbauamts nicht in Betrieb.

Bei stark genutzten Wasserspielen, muss die Technik modernisiert werden, um die Desinfektion für den wassersparenden Umwälzbetrieb zu automatisieren.

Im Zuge von grundlegenden Instandsetzungsmaßnahmen soll zudem das Energiekonzept der einzelnen Brunnenanlagen generell überprüft werden, mit dem Ziel durch höhere Effizienz der Anlagen auch Ressourcen einzusparen und klimaeffizienter zu betreiben.

Die hohen technischen Anforderungen erfordern einen hohen Personalaufwand. Eine dauerhafte personelle Verstärkung ist notwendig (siehe Punkt 3).

Im Aktionsprogramm „Weltklima in Not“ waren Maßnahmen der blauen Infrastruktur (Trinkbrunnen und Wasserspiele) des Tiefbauamts enthalten, die als sog. Klimaanpassungsmaßnahmen nicht mehr die Kriterien des neuen Haushaltspakets Klimaschutz (vgl. GRDrs 473/2023) erfüllen, in welches lediglich Klimaschutzmaßnahmen aufgenommen werden. Mittel in Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR können nicht aus dem Aktionsprogramm in Folgejahre übertragen werden. Da diese zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der blauen Infrastruktur nötig sind, wird von Seiten der Fachverwaltung vorgeschlagen, diese über die Anmeldeliste in den Doppelhaushalt 2024/2025 aufzunehmen.

Der betriebliche Aufwand für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für derzeit 13 Mineralbrunnen, 106 Trinkbrunnen und 76 Wasserspiele des Tiefbauamts erhöht sich seit Jahren zunehmend. Dies ist einerseits bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben (s.o.) aber auch durch die häufig sehr alte Wassertechnik und die gleichzeitig stetig steigende Anzahl an Brunnen, Wasserspielen und Trinkwasserbrunnen.

Die Priorität liegt im zuverlässigen und hygienisch einwandfreien Betrieb der laufenden Trinkbrunnen und Wasserspiele im öffentlichen Raum. Durch die Verschärfungen der Trinkwasserverordnung und weiterer betrieblicher Vorgaben und Normen in den letzten Jahren, wird der Aufwand zum Betrieb immer komplexer. Neben regelmäßig optischen Hygienekontrollen, häufigeren Trinkwasserproben und -analysen der Trinkbrunnen, muss künftig auch der Reinigungsturnus, vor allem in der Innenstadt, erhöht werden.

Zahlreiche bestehende Brunnen und Wasserspiele müssen entsprechend den geltenden Anforderungen umgebaut und optimiert werden, um die Vorgaben dauerhaft einhalten zu können.

Für 23 Brunnen und Wasserspiele die derzeit außer Betrieb sind, müssen individuelle Sanierungskonzepte erstellt werden. Dabei sollen auch notwendige Maßnahmen zur Energie-/ Ressourceneinsparung berücksichtigt werden. Dieser Mehrbedarf ist in Ziffer 3 enthalten.

Die Maßnahmen zum Erhalt der Brunnenanlagen erfordern einen immer höheren Personalaufwand und größeren Finanzbedarf. Leistungen wie die Reinigung der Brunnenanlagen sowie die wöchentliche Kontrolle der Trinkbrunnen wurden an externe Fachfirmen vergeben. Durch zunehmende unsachgemäße Entsorgung von Abfällen an und auch in den Brunnenanlagen hat der Reinigungsbedarf leider zugenommen und wird künftig wohl weiter steigen.

Im laufenden Bürger:innenhaushalt (GRDrs 716/2023) sind auf Platz 17 und 21 zwei Vorschläge zum Thema Trinkbrunnen genannt – zwei weitere Gründe, ausreichend Personal und Mittel für diese Vorhaben zur Verfügung zu stellen.

Wir beantragen:

  1. Finanzmittel in Höhe von 1,364 €für Neubauten, Deckung des Bedarfes an weiteren Standorten und eine dauerhafte Budgeterhöhung für Trinkbrunnen, Brunnen und Wasserspiele nach GRDrs 335/2023

 Kosten: 2024: 662 000 €€ // 2025: 662 000 € // 2026: 13 000 € // 2027: 13 000 € // 2028: 14 000 €