Stellenplan: Konzeption und Umsetzung Radschulwegepläne

Begründung/Erläuterung:

Im Haushaltspaket Mobilität: GRDrs 674/2023 steht die Konzeption und Umsetzung Radschulwegepläne, die von der Verwaltungsspitze nicht in die sogenannte grüne Liste übernommen wurde.

Seit dem Erlass „Sicherer Schulweg“ aus dem Jahr 2021 sind Geh- und Radschulwegpläne verpflichtend auch für weiterführende Schulen zu erstellen. Zum Stellenplan 2019/2020 wurde bereits eine 0,5 Stelle „Radschulwegplanung“ geschaffen, die im Jahr 2021 besetzt werden konnte. Anhand eines Pilotprojektes im Stadtbezirk Weilimdorf wurde die Konzeption und Vorgehensweise bei der Erstellung von Radschulwegplänen für ein Roll-Out erarbeitet. Mit den derzeitigen Stellenanteilen können voraussichtlich jährlich 3 von 23 Planbezirke bearbeitet werden. Daraus ergibt sich bei ca. 80 weiterführenden Schulen eine Bearbeitungszeit für alle Schulen bis frühestens Ende 2030. Es ist vollkomme inakzeptabel, erst frührestens im Jahr 2030 für sichere Radschulwegepläne zu sorgen, zumal damit noch keine Umsetzung einhergeht.

Zudem sind gemäß Erlass aus dem Jahr 2021 für die rund 80 weiterführenden Schulen auch Gehschulwegepläne zu erstellen. Um dieser neuen Verpflichtung nachzukommen, wird eine weitere Stelle (1,0 Stelle A11) benötigt.

Die Maßnahme wird auch im „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2024 – 2026“ (GRDrs. 298/2023, in Bearbeitung) adressiert.

Wir beantragen:

  1. 1,0 Stellen (A11) Sachbearbeitung Schulwegsicherheit an weiterführenden Schulen (AföO 32-31.1), (Stellenplan Nr. 41) Lft Nr. 2830