Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Begründung/Erläuterung:

Wer eine „aktive Bodenpolitik“ (siehe Grundsatzbeschluss „Neuausrichtung Bodenpolitik“ (GRDrs 146/2021) vom 17. Februar 2022) betreiben will, braucht dafür auch die geeigneten Instrumente. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §165 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein solches Instrument. Sie eignen sich dafür, Flächen die sich im Privatbesitz befinden, zu entwickeln und notfalls in städtische Hand zu bekommen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 200 000 Euro sollen in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen, um kommunale Stadtentwicklung zu stärken und auszubauen.

Wir beantragen:

  • 200 000 Euro pro Jahr für Entwicklungssatzung nach §165 Baugesetzbuch (BauGB) „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch

Kosten: 2024: 200 000 € // 2025: 200 000 € // 2026: 200 000 € // 2027: 200 000 €