Stadtteilhäuser und Begegnungsstätten für Ältere besser ausstatten

Begründung/Erläuterung:

Stadtteilhäuser sind das Stuttgarter Modell für Generationenhäuser. Angebote der Altenhilfe und der Jugendhilfe sind in diesen Häusern zusammengeführt. Die fachlichen Grundlagen wurden mit der GRDrs 304/2020 „Stadtteilhäuser – Beschlüsse zu Rahmenkonzeption, Raumprogramm, Auswahl- und Förderkriterien sowie zu 2 Standorten“ beschlossen.

Stadtteilhäuser und PLUS-Standorte in Stuttgart unterstützen die SDG-Ziele (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (keine Armut), Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und Nr. 10 (weniger Ungleichheit).

Auch Häuser mit begrenzten Raumressourcen können sich mittels der sogenannten „PLUS-Option“ zu „kleinen Stadtteilhäusern“ weiterentwickeln (vgl. GRDrs 398/2020 „Konzeption, Förderung und Standorte für künftige Begegnungsstätten für Ältere PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS“).

Seit 2020 wurden 12 Einrichtungen entweder in die Stadtteilhaus- oder die PLUS-Förderung aufgenommen. Das Jugendamt und das Sozialamt informieren mit dieser Vorlage über die bisherige Umsetzung in den Häusern und geben eine Übersicht über die neuen Vorhaben und Planungen inklusive der Mittelbedarfe. Die Vorlage enthält zudem zwei Punkte zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts.

Betriebskostenzuschüsse und erhöhte Kosten für Reinigungsleistungen sollten eine Selbstverständlichkeit für gemeinwohlorientierte, soziale Einrichtungen sein. Zusätzliche Verwaltungskräfte und die bessere Bezahlung für Leitungsstellen sollten auch selbstverständlich sein.

Wir beantragen:

  1. Für die Stadtteilhäuser Stammheim und Stuttgart-Hallschlag Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 644 000 € nach GRDrs 145/2023
  2. Betriebskostenzuschuss für Neubau Begegnungsstätte PLUS in Zuffenhausen, Böckinger Straße in Höhe von 540 000 € nach GRDrs 145/2023
  3. Erhöhung des Zuschusses für Reinigungskosten um 30% in Begegnungsstätten für Ältere, BG PLUS und Stadtteilhäuser in Höhe von 350 000 € nach GRDrs 145/2023
  4. Zusätzliche 0,5 Verwaltungsstellen in Begegnungsstätten für Ältere, BG PLUS und Stadtteilhäuser in Höhe von 3,235 Mio. €
  5. Die Übernahme der Kosten für die Höhergruppierung der Leitungsstelle in Begegnungsstätten für Ältere, BG PLUS und Stadtteilhäuser in Höhe von 1,26 Mio. € nach GRDrs 145/2023

Kosten: 2024: 1,01 Mio. Euro // 2025: 1,092 Mio. € // 2026: 1,309 Mio. € // 2027: 1,309 Mio. € // 2028: 1,309 Mio. €